Beschlussvorschlag: Weiterführung von Mikromobilitäts-Verleihsystemen

Der Rat hat in seiner Ratssitzung am 22.03.2023 einstimmig beschlossen:

„Bei Vergaben an bzw. Vertragsabschlüssen mit Dienstleistern für Mobilitätsangebote im Hagener Stadtgebiet, insbesondere Sharingdiensten, sind der zuständige Fachausschuss, die betroffenen Bezirksvertretungen und der Rat vor der Unterzeichnung von Verträgen und Vereinbarungen zu beteiligen. Gleiches gilt für substanzielle Veränderungen oder Zusatzvereinbarungen. Der Rat macht so-mit von seinem Recht nach §41 (3) GO NRW gebrauch, sich die Entscheidungen für derartige Verträge vorzubehalten.“

Deshalb wünscht der Rat vor einer Vertragsunterzeichnung die Vorstellung der Anbieter in den zuständigen Gremien.

Hinsichtlich der Ausgestaltung des Datenaustauschformats ist der Beschlussvorschlag nun offener im Vergleich zur vorangegangenen Sitzungsrunde. Der Beigeordnete Henning Keune erklärte in der Sitzung des Rates am 03.05.2023 laut Protokoll, dass …

„… die Open Mobility Foundation ein Zusammenschluss mehrerer amerikanischer Städte sei. Die konkrete Ausgestaltung der Datenschnittstelle konnte seitens der Verwaltung noch nicht umfassend geprüft werden. Dieser Standard wird nicht ausgeschlossen, aber die Formulierung soll vorerst offengehalten werden, damit auch eine Anbindung an andere Apps erfolgen kann.“

Insofern sehen die Antragsteller in der jetzt gewählten Formulierung hinreichende Offenheit, einen pas-senden Standard auszuwählen, der den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1926 genügt.

Die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Hagen stellen daher folgenden Beschlussvorschlag zu TOP I.6.29. Weiterführung von Mikromobilitäts-Verleihsystemen (Angebote zur Einführung von E-Fahrrädern, E-Tretrollern, E-Lastenrädern, etc.) in Hagen (0369/2023) der Ratssitzung am 15.06.2023:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern stations-gebundene Mikromobilitäts-Verleihsysteme in Hagen einzuführen.
  2. Die Muster-Vereinbarung wird ergänzt um die Verpflichtung der Anbieter, eine entgelt-freie Daten- und Management-Schnittstelle (ggf. Standard der Open Mobility Foundation) für die Anbindung an andere Programme (z.B. HST/VRR/Stadt) entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1926, "Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 der Kommission vom 31. Mai 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste", zur Verfügung zu stellen."
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorstellung der Anbieter und Abstimmung mit dem Rat die in den Anlagen befindliche Vereinbarung mit den ausgewählten Anbietern zu schließen.
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