Anfrage: Vermietung von Räumlichkeiten durch den Fachbereich Museen und Archive (FB49)

Die Stadt Hagen vermietet auf Basis der Mietordnung des Osthaus Museums Hagen, des Hagener Hohenhofs und des Wasserschlosses Werdringen vom 09. März 2016 in der Fassung des I. Nachtrages vom 16.11.2020 die genannten Einrichtungen für private und öffentliche Veranstaltungen. Die FDP-Ratsgruppe möchte gerne nachvollziehen, wie oft von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation erscheint eine aktive Bewerbung der Vermietung dieser Räumlichkeiten als sinnhaft.
Für eine transparente und nachvollziehbare Verwaltungspraxis ist es zudem essenziell, dass die Kriterien für die Vergabe klar definiert und für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich sind. Insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung durch unterschiedliche gesellschaftliche und politische Akteure ermöglicht oder versagt wird, bedarf einer klaren und einheitlichen Grundlage, um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren. Diese Anfrage soll daher auch die notwendige Transparenz zur Vergabepraxis für die Mitglieder des Ausschusses und die Öffentlichkeit herstellen. Wir stellen daher folgende Anfrage zur nächsten Sitzung des Kultur- und Weiterbildungsausschusses:
Anfrage
1. Wie häufig wurden die durch den FB49 angebotenen Räumlichkeiten (Osthaus-Museum, Wasserschloss Werdringen und Hohenhof) in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) jeweils vermietet? Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Jahr und einzelnem Raum.
2. Welche Einnahmen wurden in den jeweiligen Haushaltsjahren durch die Vermietung der Räumlichkeiten erzielt?
3. In welcher Form wird die Verfügbarkeit dieser Räumlichkeiten über Kanäle der Stadt Hagen und z.B. externe Veranstaltungsseiten öffentlich beworben?
4. Für welche Zwecke (z. B. private Feiern, Firmenevents, kulturelle Veranstaltungen, politische Veranstaltungen) stehen diese Räumlichkeiten grundsätzlich zur Verfügung?
5. Nach welchen konkreten Kriterien werden Anfragen für eine Anmietung geprüft und beschieden?
6. Welchen konkreten Neutralitätvorgaben bzw. Ausschlusskriterien folgt der Fachbereich bei der Vergabe seiner Räumlichkeiten? Handelt es sich dabei um grundsätzlich Vorgaben der Stadt Hagen oder spezifische Vorgaben des Fachbereiches?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage.
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