Dringlichkeitsantrag: Vertragsabschlüsse mit Dienstleitstern für Mobilitätsangebote

Die breite Diskussion über die Einführung und Ausgestaltung der Nutzung von Sharingangeboten für Elektroroller in der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit hat gezeigt, dass eine politische Beteiligung bis zum Vertragsabschluss mit den entsprechenden Anbietern von Mobilitätsangeboten notwendig und sinnvoll ist. So hat die Politik in Unkenntnis der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Elektroroller-Anbieter „Zeus“ über Probleme zumeist aus der Presse erfahren. Es wird hier insbesondere auch darauf verwiesen, dass diese Angebote eine entsprechend starke Auswirkung auf den öffentlichen Raum haben und die Politik Schwierigkeiten bei der Umsetzung regelmäßig gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vertreten muss.

Der Antrag ist als Dringlichkeitsantrag zu behandeln, da die Verwaltung laut Information an den UKM und die Presse kurz vor dem Abschluss von Verträgen mit einem oder mehreren neuen Anbietern für Sharingangebote steht.

Die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Hagen stellen daher folgenden Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 23.03.2023:

Bei Vergaben an bzw. Vertragsabschlüssen mit Dienstleistern für Mobilitätsangebote im Hagener Stadtgebiet, insbesondere Sharingdiensten, sind der zuständige Fachausschuss, die betroffenen Bezirksvertretungen und der Rat vor der Unterzeichnung von Verträgen und Vereinbarungen zu beteiligen.

Gleiches gilt für substanzielle Veränderungen oder Zusatzvereinbarungen. Der Rat macht somit von seinem Recht nach §41 (3) GO NRW gebrauch, sich die Entscheidungen für derartige Verträge vorzubehalten.

 

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