Anfrage: Schwerpunktschulen

Für die Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2022 stellen die im Schulausschuss vertretenen demokratischen Fraktionen und Gruppen folgende Anfrage zum Thema "Schwerpunktschulen":

  1. Nach welchen Kriterien werden im Grundschulkapitel Schwerpunktschulen bestimmt? Insbesondere interessiert uns, welche Voraussetzungen erfüllt sein mussten, um Schwerpunktschulen im Bereich Sehen und im Bereich Hören werden zu können.
  2. Wer bestimmt letztendlich, welche Grundschule in welchem Bereich Schwerpunktschule wird? Allein die untere Schulaufsicht?
  3. Über welchen Zeitraum bleibt eine Schwerpunktschule diese? Kann sich der Status innerhalb eines konkreten Zeitraumes ändern? Oder behält eine Schule den Status für eine vorher konkret benannte Dauer?
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