Antrag: Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen bei Baumaßnahmen

Die Rodungen um das Areal des Hohenhofes waren nach Aussagen der Verwaltung allen Gremien soweit bekannt. Trotzdem ist dem für Baumschutz und -pflege zuständigen UKM entgangen, dass entsprechend umfangreiche Fällungen aus der Vorlage 0673/2021 abzuleiten gewesen wären. Lediglich den Mitgliedern des Naturschutzbeirates lagen konkrete Informationen der Verwaltung vor, welche Bäume vor Ort entfernt werden sollen.

Insofern leitete die Verwaltung aus den einstimmigen Zustimmungen zur DS 0673/2021 den konkreten Auftrag ab, die vorgenommenen Abholzungen in dieser Form in Auftrag zu geben.

Aus Sicht der Antragsteller lag hier mindestens ein erhebliches Kommunikationsdefizit vor, das mehrere Aspekte umfasst.

Um Kommunikationsprobleme dieser Art und dieses Umfangs für die Zukunft zu vermeiden, sollen künftig alle Fällungen und gravierenden Rückschnitte von Bäumen explizit dargestellt werden. Allgemeine Hinweise auf „Waldumwandlungen“ oder auf beigelegtes Kartenmaterial bzw. auf Kostenaufstellungen werden vom Antragsteller als nicht ausreichend betrachtet, selbst wenn sie es nach geltendem Verwaltungsrecht möglicherweise wären.

Hier gilt es insbesondere den Empfängerhorizont zu berücksichtigen. Denn anders als in den Vorlagen erstellenden Fachverwaltungen verfügen die ehrenamtlichen Ratsmitglieder über deutlich weniger Zeit bei der Lektüre der Vorlagen und über deutlich weniger Kenntnisse des Verwaltungsrechts. Diesem Umstand soll künftig mehr Rechnung getragen werden, um solche Abstimmungsprobleme künftig zu verhindern.

Daher beantragen die Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe für die Sitzung des UKM am 09.02.2022 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

  1. Bericht der Verwaltung
  2. Aussprache
  3. Antrag:

 Die Verwaltung wird beauftragt, …

  1. … künftig bei allen Vorlagen im Zusammenhang mit Bau- und Gestaltungsmaßnahmen transparent und unaufgefordert ausweisen, ob und wie viele Bäume im Zusammenhang von Projekten gefällt oder erheblich zurückgeschnitten werden sollen. Dabei sind ausnahmslos alle Bäume zu benennen, die alleine nach den Größenkriterien unter die Baumpflegesatzung fallen würden, selbst dann, wenn auf sie die Baumpflegesatzung nicht unmittelbar anwendbar sein sollte.
  2. … künftig bei jedem Projekt detailliert darzustellen, welche Vorarbeiten auf welche Weise ausgeführt werden. Dabei muss deutlich werden, inwiefern Bäume in ihrer Substanz davon betroffen sein werden oder könnten.
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