Beschlussvorschlag: Freizeitanlage Bohne: Rückbau Unterstand & Neugestaltung Spielplatz

Von Daniel George

Der Hinweis auf die Zweckbindungsfrist und die Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln im Bericht der Verwaltung (DS 0358/2025) ist in der hier vorgetragenen Abstraktheit zumindest irreführend. Praktisch werden ausgezahlte Fördermittel in den seltensten Fällen von Fördergebern zurückverlangt. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Fördergeber erhebliche Abweichungen vom Förderantrag feststellt oder es sich gar um einen missbräuchlichen Einsatz von Fördermitteln handelt. Davon ist insbesondere dann nicht auszugehen, wenn das ursprüngliche Fördervorhaben zwar mit Entschiedenheit verfolgt wurde, die Widrigkeiten der Wirklichkeit aber eine Verwirklichung verunmöglicht haben. Und genau dieser Sachverhalt dürfte hier eindeutig vorliegen.

Über Jahre hat die Verwaltung vergeblich alle notwendigen Ressourcen eingesetzt, um das angestrebte Förderziel, ein gedeihliches Nebeneinander von spielenden Kindern, Trinker- und Drogenszene, zu erreichen. Dieser Versuch ist gescheitert. Mit einer Rückforderung von Fördermitteln ist also kaum zu rechnen. Insofern bedauern die Antragsteller, dass wiederholt eine aus anderen Stellungnahmen der Stadt bereits hinlänglich bekannte Drohkulisse bemüht wird.

Darüber hinaus sei hilfsweise angemerkt, dass selbst im schlimmsten Fall nur anteilige Fördermittel zurückgezahlt werden müssten für den Zeitraum, in dem der geförderte Zweck nicht mehr angestrebt wird. Es wären also maximal 10 Prozent der ursprünglichen Fördersumme zurückzuzahlen.

Richtig ist, dass der geplante Spielplatz an der Bohne nicht in der „Prioritätenliste zur Grundsanierung und Einrichtung von Kinderspielplätzen“ (DS 0040/2025) eingeplant ist.

Damit sich dieses wichtige Vorhaben nun nicht wieder im Dickicht von finanziellen und organisatorischen Problemen weiter verzögert, wählen die Antragsteller den Weg eines Neustarts des Projektes „Spielplatz an der Bohne“. Deshalb umfasst dieser Antrag alle notwendigen Aufträge an die Verwaltung.

Damit verbinden die Antragsteller die Hoffnung, dass die Verwaltung nun alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stehende unternimmt, um einen von szenetypischen Einflüssen freien Spielplatz herzustellen, auf den Eltern ihre Kinder ohne Sorge spielen lassen können.

Daher stellen die genannten Fraktionen und Gruppen folgenden Sachantrag zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.05.2025:

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, …

1.       … die zur Finanzierung von Rückbau, Planung und Bauausführung eines Spielplatzes an der Bohne notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2026/2027 einzustellen.

2.       ... den Spielplatz an der Bohne für die Jahre 2027 (Planung) und 2028 (Bau) in die Fortschreibung der Prioritätenliste zur Grundsanierung und Einrichtung von Kinderspielplätzen aufzunehmen.

3.       … die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Trinker- und Drogenszene in den kommenden beiden Jahren von diesem Ort an einen geeigneteren Ort umzusiedeln.

4.       … im Jahr 2027 die Planung eines Spielplatzes an der dafür vorgesehenen Stelle voranzutreiben, damit der Bau des Spielplatzes nach Rückbau des Unterstands zeitnah möglich wird.

5.       … alle Voraussetzungen zu schaffen, um den Unterstand an der Bohne spätestens nach Ablauf der Zweckbindungsfrist unverzüglich zurückbauen zu können. Sofern private Mittel über einen Förderverein oder Dritte dies früher ermöglichen, soll mit dem Fördergeber verhandelt werden, ob ein vorzeitiger Rückbau förderunschädlich möglich ist. Der Zeitplan für den Bau des Spielplatzes bleibt davon unberührt, außer auch hier treten private finanzielle Mittel an die Stelle öffentlicher Mittel.

6.       … den Beschluss unverzüglich der zuständigen Bezirksvertretung Mitte, dem Sport- und Freizeitausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zuzuleiten, damit diese ihre Beschlüsse noch vor den Sommerferien 2025 fassen können.

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Zum Anrtrag →