Mitteilung: Denkmalschutz des Agentur-Hochhauses
Mit einer Facebook-Nachricht der Westfalenpost vom Donnerstag, 21. November 2024, 14:46 Uhr haben neben vielen Hagenerinnen und Hagenern auch wir als Ratsmitglieder davon erfahren, dass das ehemalige Hochhaus der Arbeitsagentur unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Der Hagener Rat war und ist nicht in den fachlichen Entscheidungsprozess eingebunden. Es sind allerdings die Ratsmitglieder, die von unseren Bürgerinnen und Bürgern dazu befragt oder dafür kritisiert werden.
Die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen haben großen Respekt vor der Aufgabe, architektonisch, städtebaulich, kulturell oder historisch bedeutende Bauwerke für die Zukunft zu bewahren. Wir respektieren ausdrücklich auch die Ziele und die rechtliche Ausgestaltung des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Dennoch sehen wir im konkreten Fall bei der Güterabwägung den Aspekt der Schutzwürdigkeit des Gebäudes überbewertet, während wir den Aspekt der künftigen Stadtentwicklung an dieser Stelle unterbewertet sehen.
Es braucht aus unserer Sicht auch beim Denkmalschutz eine sinnvolle Selbstbeschränkung, damit die inflationäre Verwendung des Begriffs ‚Denkmal‘ nicht am Ende zu einer Wertminderung dieser wertvollen Möglichkeit der Unterschutzstellung führt.
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