Beschlussvorschlag: Erweiterung des Bewohnerparkraumkonzeptes in der Innenstadt

Zum Tagesordnungspunkt 8.1. "Erweiterung des Bewohnerparkraumkonzeptes in der Innenstadt" in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 19.01.2023 stellen die CDU-Fraktion und die FDP-Ratsgruppe den folgenden erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

1. Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen, die vorgeschlagene Verfahrensweise jedoch verworfen.

2. Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt, …

… in allen Stadtteilen und Quartieren mit hohem Parkdruck die notwendigen Untersuchungen einzuleiten, um dort rechtssicher eine umfassende Parkraumbewirtschaftung umsetzen zu können. Die relevanten Daten sind durch einen anerkannten Gutachter mit entsprechender Expertise und guten Referenzen bei solchen Projekten rechtssicher zu ermitteln. Um Verdrängungs- und Verlagerungseffekte frühzeitig zu antizipieren, ist auch die Umgebung in fußläufiger Distanz um die künftigen Parkzonen zu beachten.

Die Erhebung der Daten ist bis spätestens Q2/2023 abzuschließen. Die Kosten für die Datenerhebung wird durch die später aufkommenden zusätzlichen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung refinanziert.

3. … parallel ein gesamtstädtisches Instrumentarium für ein ausgewogenes und flexibles Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erarbeiten. Dieses soll stadtweit einheitlichen Grundsätzen folgen, die auf die jeweiligen örtlichen Anforderungen passgenau anzuwenden sind.

Dabei sollen folgende Rahmenbedingungen gewährleistet werden:

• In den Abend- und Nachtstunden steht das Anwohnerparken (mit Anwohnerpark-ausweis der entsprechenden Zone) im Vordergrund.

• Tagsüber soll es eine den örtlichen Ansprüchen angemessene Mischnutzung zwischen Anwohnerparken und kostenpflichtigem Kurzzeitparkplätzen geben (auf Basis von Parkschein-Automaten und Park-App).

• Darüber sollen ausreichend Stellplätze für Handwerker, Liefer- und Pflegedienste ausgewiesen werden. Handwerker, Liefer- und Pflegedienste sollen mit entsprechenden Sondergenehmigungen ausgestattet werden.

4. … einen Vorschlag zur sukzessiven Anpassung der Gebühren zu entwickeln, der trotzdem eine Lenkungswirkung entfaltet. Dabei sollen Anwohnerparkkarten, die selbst über das Internet gebucht werden, um 20 Prozent vergünstigt angeboten werden, um den Anreiz der elektronischen Selbstverbuchung durch die Nutzer zu erhöhen.

Die Überschüsse aus der Parkraumbewirtschaftung werden zu 50 Prozent für Verbesserungen des Busverkehrs in den Bewirtschaftungszonen eingesetzt. Die andere Hälfte soll dazu dienen, bewirtschaftete Parkmöglichkeiten außerhalb des Straßenraums zu schaffen, um den Straßenraum zu entlasten und Raum für Rad- und Fußgängerverkehr zu schaffen.

Das Grundkonzept sowie der Gebührenvorschlag sind ebenfalls bis spätestens Q2/2023 vorzulegen.

5. … auf dieser Grundlage stadtteil- oder quartiersbezogene Konzepte für die ermittelten Gebiete mit hohem Parkdruck zu erarbeiten.

Die stadtteil- oder quartiersbezogenen Konzepte werden im Q3/2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

6. … im Q1/2024 in den Stadtbezirken entsprechende Bürgerbeteiligungen durchzuführen, um mögliche vorher nicht erkannte Probleme zu ermitteln. Darüber hinaus sollen die Träger öffentlicher Belange die Chance zu qualifizierten Stellungnahmen erhalten.

Bei allen Prozessschritten kann die Verwaltung ausdrücklich auf gute Beispiele aus anderen Kommunen zurückgreifen.

Der Rat und seine Gremien verabschieden das endgültige Konzept sowie die konkreten Anwendungen auf die Stadtteile und Quartiere in Q3/2024 und setzt das Parkraumbewirtschaftungskonzept zum Januar 2025 in Kraft.

Übergangsweise wird die Verwaltung beauftragt, …

7. … die bestehenden Zonen A bis D in den besonders durch Park-Such-Verkehre belasteten Gebieten im nördlichen Innenstadtbereich zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bis zur Inkraftsetzung des o.g. Parkraumbewirtschaftungskonzepts Bewohnerparkzonen nach dem Mischprinzip einzurichten. In den entsprechenden Bereichen der in Drucksache 0517/2022 beschriebenen künftigen Zonen F und H soll zunächst die Regelungsart „Parkscheibe -Bewohner frei“ gelten. Zur Senkung der Attraktivität für Berufspendelnde wird die Höchstparkdauer auf zwei Stunden im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr festgesetzt.

a) …um weiterhin privaten Besuch zu ermöglichen, ein ausgewogenes Konzept zur Ausgabe von Besucherparkscheinen zu entwickeln, dass sowohl die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt aber nicht die Lenkungswirkung der Parkzone unterläuft. Das Konzept ist vor Einführung dem Rat der Stadt Hagen vorzulegen.

b) …die Bewohnerinnen und Bewohner der übergangsweise eingerichteten Parkzonen F und H rechtzeitig vor Einführung, in geeigneter Weise über die Einführung und Ausgestaltung zu informieren, sodass Fragen beantwortet und ggf. Anregungen berücksichtigt werden können.

c) … die Erfahrungen aus der Übergangsregelung der Zonen F und H zu evaluieren und bei der Ausgestaltung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts zu berücksichtigen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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