Antrag: Sichtbarkeit des ÖPNV in Hagen verbessern 3: Mobilstationen & Haltestellen
Mobilstationen und Haltestellen sind die Visitenkarten des Nahverkehrs. Sie lassen sich – neben den eingesetzten Fahrzeugen – als Qualitätsmerkmal des ÖPNV begreifen.
Neben Sonderspuren für den ÖPNV sind derzeit die optisch auffallendsten Veränderungen im Hagener ÖPNV. Diese fallen Autofahrern meist negativ auf und werden in der Fachwelt gerne als Push-Faktor, also als negativer Anreiz gegen das Autofahren, eingesetzt. Hier sieht der Autofahrer deutlich, dass der ÖPNV zumindest sichtbar schneller voran kommt.
Aus Sicht der Antragsteller muss ein erfolgreicher Mobilitätswandel mehr noch durch positive Anreize unterstützt werden. Allerdings entfalten die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung des Busverkehrs nur für die Nutzer des ÖPNV eine signifikante Wirkungen. Die Nichtnutzer des Systems können diese Verbesserung nicht erkennen.
Um die Qualitätsverbesserung des ÖPNV in Hagen deutlich besser sichtbar zu machen und die Neugier auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erhöhen, sollen die Haltestellen – mindestens auf den wichtigsten Streckenabschnitten – deutlicher ins Auge fallen.
Verschiedene Städte haben in der Vergangenheit erfolgreich mit Design- oder Architektenwettbewerben Haltestellen zu Blickfängern umfunktioniert und so den Nahverkehr von seinem ursprünglich verstaubten Image befreit.
In Hannover hat ein solcher Wettbewerb (ohne Dachbegrünung) unter international renommierten Architekten und Designern in den 1990er Jahren zu einer erheblichen Aufwertung des ÖPNV und seiner Rolle im städtischen Verkehr gespielt. Unter der Bezeichnung „BUSSTOPS“ wurden zwischen 1990 und 1994 zwölf halboffene Wartehäuschen für Stadtbahnen und Stadtbusse als Teil eines Projektes zu Kunst im öffentlichen Raum realisiert. Zusammengewirkt haben seinerzeit die Stiftung Niedersachsen, das örtliche Nahverkehrsunternehmen üstra und Toto-Lotto Niedersachsen. Die „Kunst-Haltestellen“ werden noch heute durch das Stadtmarketing touristisch vermarktet.
Vorstellbar sind beispielsweise die Mobilstationen Haspe Zentrum, Eilpe Physiomed, Loxbaum und Tondernstraße, sofern dies nicht zu Verzögerungen bei der Realisierung führt.
Neben den Mobilstationen, unterhält die Hagener Straßenbahn knapp 1.000 Haltepunkte im Stadtgebiet, wobei eine Haltestelle aus mehreren Haltepunkten bestehen kann. Unter Mithilfe der Bezirksvertretungen sollen besonders „spannende“ Örtlichkeiten ausgesucht werden, die ein hohes Maß an gestalterischer Freiheit bieten und Autofahrern besonders „ins Auge springen“. Bei größeren Dachflächen soll ausdrücklich eine Dachbegrünung oder eine Beschattung durch große Bäume oder beides eingefordert werden.
Insgesamt sind die Antragsteller davon überzeugt, dass der Hagener Busverkehr sichtbarer im Stadt- und Straßenbild werden muss. Nur so ist zu erreichen, dass der ÖPNV von Autofahrern als fortschrittliches und komfortables Verkehrsmittel wahrgenommen wird. Nur so wird eine deutlichen Verschiebung des modal split zu Gunsten des ÖPNV und des Umweltverbundes zu erreichen sein.
Unterstützung durch Fördergeber notwendig
Den Antragstellern ist klar, dass diese Maßnahme nicht ohne die finanz- und tatkräftige Unterstützung der Fördergeber zu stemmen sein wird. Allerdings gehen die Antragsteller auch davon aus, dass im Rahmen der Einführung eines höherwertigen Nahverkehrssystems ohnehin entsprechende Mittel für die Einrichtung von Haltestellen und Umsteigeanlagen bereitgestellt werden.
Die Allianz stellt daher folgenden Antrag zur Ratssitzung am 10.11.2022:
Die Verwaltung wird beauftragt,
mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Fördergeber Land zu verhandeln, um eine internationalen Architektenwettbewerb für zehn wichtigste und herausragende Haltestellen (vier Mobilstationen, sechs Haltestellen) ausloben zu können. Die Förderung muss auch die Realisierung der Siegermodelle umfassen.
Für jeden Stadtbezirk sind in Abstimmung mit dem UKM, den Bezirksvertretungen und der Hagener Straßenbahn bis zum Juni 2023 zwei Haltestellen für den Wettbewerb auszuwählen. Die Verwaltung koordiniert das Verfahren.
Zwei Kriterien sind für die Auswahl maßgebend: Die Bedeutung als Haltestelle im Stadtbezirk sowie die Sichtbarkeit der neuen Haltestelle für Autofahrer. Die Auswahl der Haltestellen darf den Zeitplan zur Verwirklichung der Mobilstationen nicht beeinträchtigen.
Als Kriterium bei der Prämierung soll neben der Attraktivität des Entwurfs und Integration in die lokale Stadtlandschaft eine positive Wirkung auf das Mikroklima (bspw. durch Beschattungskonzept oder Dachbegrünung) ausdrücklich eine wichtige Rolle spielen.
Die Verwaltung berichtet den Fachausschüssen UKM und SBW ebenso wie den Bezirksvertretungen halbjährlich über die Fortschritte.
Zum Antrag →