Anfrage: Ausschreibung OGS-Träger

Bereits im Vorfeld gab es viele offene Fragen zu dem durch die Stadt durchgeführten Vergabeverfahren für die OGS-Trägerschaft. Insbesondere in der Elternschaft hat die geplante Neuvergabe zu massiver Verunsicherung geführt. Ohne die grundsätzliche Notwendigkeit eines solchen Vergabeverfahrens auf Grund der neuen gesetzlichen Bedingungen in Frage zu stellen, betrachten wir die Informationspolitik der Verwaltung und die bisherige politische Beteiligung als mangelhaft. Die Rücknahme des Vergabeverfahrens wirft zusätzliche Fragen auf, um deren Beantwortung wir hiermit bitten.
Anfrage
- Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte der Zuschnitt der Lose für die OGS-Ausschreibung?
- Aus welchen Gründen und nach welchen Kriterien sind Schulen aus der Ausschreibung herausgenommen bzw. für die direkte Bewirtschaftung durch die Stadt Hagen reserviert worden? Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Entscheidung?
- Wurden mit diesen Schulen und deren OGS-Trägern im Vorfeld Gespräche geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Wurde die Ausschreibung aus internen Erwägungen zurückgenommen, wie in der Öffentlichkeit dargestellt? Wenn ja, welche internen Erwägungen haben dazu geführt? Gab es eine Bieterklage oder die Androhung einer solchen?
- Wie erfolgte die Information der Betroffenen und Entscheidungsträger durch die Verwaltung?
- Wann ist eine erneute Ausschreibung geplant? In welcher Form plant die Verwaltung die politische Beteiligung am weiteren Prozess?
- Werden dieses Mal sämtliche Schulen in die Ausschreibung einbezogen?
- Wie wird mit den gekündigten Verträgen der Eltern verfahren? Wurden die Eltern bereits über das weitere Prozedere informiert, bzw. wann wird dies der Fall sein? Ist sichergestellt, dass Eltern in diesem Prozess durch die Stadt beraten werden?
- Welches Vergabeverfahren wurde angewendet?
- Besteht aufgrund der besonderen Umstände die Möglichkeit einer beschränkten Vergabe?
- Müssen zwingend alle Schulen in drei Lose aufgeteilt werden oder besteht die Möglichkeit die Lose kleiner zu wählen, um die Schwellenwerte nicht zu überschreiten? (vgl. Ziff. 6 Komm. VgGrds.)
- Könnte alternativ ein Verfahren aus dem Oberschwellenbereich angewendet werden, was nicht zu einer offenen Ausschreibung führte? (bspw. Verhandlungsverfahren)
- Werden bestehende Strukturen berücksichtigt?
- Sind oder waren die Schulen bei der Entwicklung des Anforderungs-Profils beteiligt?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage. Für den Fall, dass unsere Fragen in Teilen nur nichtöffentlich beantwortet werden können, bitten wir um getrennte Beantwortung. Sollte die Verwaltung für den bereits vorliegenden Tagesordnungspunkt eine schriftliche Vorlage planen, ist eine Beantwortung unserer Fragen im Rahmen dieser Vorlage akzeptabel.
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