Antrag: Schwammstadt Hagen
Das Starkregenereignis im Juli 2021 hat besonders in Hagen gezeigt, dass es notwendig ist Maßnahmen zu ergreifen, die den Eintritt solcher Ereignisse zumindest ansatzweise abschwächt, um damit die Bürger und die Infrastruktur zu schützen. Zudem ist die Umsetzung des Konzeptes Schwammstadt geeignet einen Beitrag zu leisten, um die Klimaziele des Bundes, bis zum Jahre 2045 klimaneutral zu werden, umzusetzen.
Der SBW hat sich bereits in seiner Sitzung im November 2021 dieses Themas angenommen. Die Vorsitzende des Umweltausschusses des Deutschen Städtetages und Beigeordnete der Stadt Essen, Simone Raskob, hat in einem Vortrag aufgezeigt, welche Maßnahmen die Stadt Essen zur Umsetzung des Konzeptes Schwammstadt in den letzten Jahren angefangen hat, um die Stadt Essen für den Klimawandel und den damit verbundenen Auswirkungen „fit" zu machen.
Simone Raskob erklärte, dass der Regionalverband Ruhr bei der Erstellung des Konzeptes unterstützend tätig wurde und insbesondere bei der Beschaffung von Fördermitteln, die er unter anderem selbst bereitstellte, hilfreich zur Seite stand.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW hat ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung (KRiS) aufgelegt.
Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) sollen darüber sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden.
Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Kommunen verpflichten sich, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.
Das Land fördert bis Ende 2023 Machbarkeitsstudien und Öffentlichkeitsarbeit für die vorgeschriebene Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit wasserwirtschaftlich relevante Einzelprojekte außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben.
Der Antrag zur Förderung erfolgt im gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk in der Emschergenossenschaft. Das dort tätige Team prüft Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projekts und berät über Möglichkeiten und Prozedere. Maßnahmenträger:innen können die Kommunen sein, aber auch Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen und Bürger:innen. Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger:innen auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. Dabei sind Bagatellgrenzen zu berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr als 2000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.
Flächenentsiegelung, Mulden-/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer, Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.
Die Richtlinie für die KRiS-Förderung ist im April 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig..
Einzelheiten zu den Förderrichtlinien und zur Antragstellung sind unter folgendem Link zu finden: https://www.klima-werk.de/foerderung.html
Die Allianz im Rat der Stadt Hagen und die SPD-Fraktion stellen daher folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 01.02.2023:
- Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept „Schwammstadt" für die Stadt Hagen zu entwickeln,
- die Verwaltung berichtet in regelmäßigen Abständen dem UKM über die Umsetzung der Planung.