Beschlussvorschlag: Weiterentwicklung des Marienhospitals

Von Daniel George

Die Verwaltung hat im September 2023 im HFA mit einer Vorlage die Einrichtung einer Stadtwache im Pavillon im Volkspark vorgestellt und angepriesen:

„Es ist beabsichtigt, diesen Teil der Ordnungsbehörde in den jetzigen Räumlichkeiten der Verbraucherzentrale im Volkspark unterzubringen. Es wird eine Anlaufstelle für notsuchende BürgerInnen entstehen, die aber auch allgemeine Anliegen vorbringen können (Sauberkeit, Sicherheit, Lärm, etc.), unabhängig vom Standort Böhmerstraße.“ 

Gegenstand der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei neben der objektiven Sicherheit immer auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen in einer Stadt. Dieses lasse sich durch das bloße Vorhandensein einer Stadtwache in der erwähnten, exponierten Lage unmittelbar positiv beeinflussen.

Insbesondere wird der Standort gelobt und die daraus folgenden Veränderungen für die Verbraucherberatung gerechtfertigt:

„Aus Sicht des städtischen Flächenmanagements im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) eignet sich die Liegenschaft Volksparkpavillon äußerst gut für die Zwecke des SOD, sowohl was die Lage des Objektes angeht, als auch die Nutzfläche des Gebäudes und der Zuschnitt der Räumlichkeiten. Insofern ist es aus Sicht des FB 11 angezeigt, den Mietvertrag mit der Verbraucherzentrale NRW e. V. für den Standort Hohenzollernstr. 8 zu kündigen und die Liegenschaft wieder einer städtischen Nutzung zuzuführen.“

Für die Antragsteller ist es daher nicht nachvollziehbar, den Standort aufzugeben und die Stadtwache wie von der Verwaltung in der Vorlage 01279-1/2025 vorgesehen im ehemaligen Bürgeramt unterzubringen.

Die genannten Fraktionen und Gruppen stellen daher folgenden Beschlussvorschlag zu Top 5.5 der Sitzung des Rates am 20.02.2025:

Die Verwaltung legt dem HFA und dem Rat in der nächsten Sitzungsrunde eine umfassende Vorlage zur Nutzung des Pavillons im Volkspark als Stadtwache für den städtische Ordnungsdienst vor. Ausgehend von der Vorlage 0551/2023 wird dabei das Ziel verfolgt, den festgelegten Standort beizubehalten. Ist dies aus technischen und/oder finanziellen Gründen nicht möglich, so sollen alternative Unterbringungsmöglichkeiten im Umfeld des Pavillons gesucht und aufgezeigt werden. Eine Unterbringung im ehemaligen Bürgeramt an der Rathausstraße 11 erfolgt zunächst nicht.

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