Antrag: Aufforstung ‚Am Cisborn‘

Schon mit dem Bebauungsplan Sudfeld wurde festgelegt, dass für die dort verbauten Flächen Ausgleich und Ersatz unter anderem auf dem Areal ‚Am Cisborn‘ zu leisten ist. Art und Umfang waren ebenso geregelt, wie die Finanzierung durch entsprechende Zahlungen der Vorhabenträger. Dennoch wurde die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nicht zeitnah umgesetzt. So kommt es zur wohl seltenen Konstellation, dass nunmehr bereits ein mehrfacher Ausgleich für den Bebauungsplan Sudfeld aussteht.

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hatte deshalb bereits in ihrer Sitzung am 16.09.2015 einstimmig die Verwaltung beauftragt, „die Ackerfläche ‚Am Cisborn' gemäß der Festsetzung im Landschaftsplan der Stadt Hagen vom 10.09.1994 aufzuforsten. Die für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses benötigte Fläche bleibt unberührt. Die Wirtschaftswege für das Waldstück sollten so angelegt werden, dass der Fleyer Wald auch fußläufig von den Wohngebieten Rennsteig-/Exterweg erreicht werden kann. Die Finanzierung soll aus festgesetzten bzw. noch festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.“

Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme seinerzeit darauf, dass der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf für das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße erst noch zu ermitteln sei. „Dazu wird ein landschaftspflegerische Begleitplan erstellt, der eine Eingriffsbilanzierung sowie eine Planung für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen enthalten wird. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die ggf. nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes realisiert werden können, sollen als Aufforstungsmaßnahme ‚Am Cisborn‘ projektiert werden.“ Erst wenn der Ausgleichsbedarf ermittelt sei, könne festgestellt werden, ob ggf. weitere Ausgleichsmaßnahmen anderer Projekte in die Aufforstung einfließen könnten. Seit diesem Beschluss ist jedoch wiederum keine Information der Bezirksvertretung Hohenlimburg erfolgt.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9/98 (498) „Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld“ wurde dann erneut eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für das Areal ‚Am Cisborn‘ (Gemarkung Halden, Flur 8, Flurstück 440 tlw.) festgesetzt. Unter der Überschrift „Neubegründung von naturnahem Laubwald durch Aufforstung“ sollte auf dem Gebiet eine 6.232 m² große ackerbaulich genutzte Fläche in Wald umgewandelt werden. Als Hauptbaumart für die Erstaufforstung waren Rotbuchen (Fagus sylvatica) vorgesehen, die in einem durchschnittlichen Pflanzenverband von 1x1 Meter angelegt werden sollte. Nach Norden hin soll ein zirka drei Meter breiter Waldsaum ohne Gehölze eingerichtet werden. Selbst die Pflanzqualitäten und das Herkunftsgebiet der 50-80 Zentimeter großen Setzlinge war exakt vorgegeben.[1] Die Kosten für diese zweite Ausgleichsmaßnahme und deren Planung wurden vom Vorhabenträger „Werkstoffprüfung Kunze GmbH“ übernommen.[2]

Doch bis zum Tag der Ausfertigung dieses Antrags ist wiederum kein Schritt zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme erfolgt.

Auch damals bemängelte CDU-Ratsmitglied Detlef Reinke zum wiederholten Male, „dass der von der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 07.11.2018 beantragte Sachstandsbericht zur Aufforstung der Ackerfläche ‚Am Cisborn‘ bis zur Sitzung der BV am 05.06.2019 nicht vorlag.[3]

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 deshalb erneut mit dem Thema befasst und die Verwaltung einstimmig beauftragt, „der Bezirksvertretung Hohenlimburg unverzüglich den am 07. November 2018 beauftragten Sachstandsbericht zum Aufforsten ‚Am Cisborn‘ zu geben. Dazu sollen der Plan und der Zeitplan präsentiert werden. Ergänzend sollte berichtet werden, wie mit dem Eigentum an dem Grundstück zu verfahren ist. Auch zu dem Beschlussteil vom 16.09.2015 zu den Wirtschaftswegen sollte Stellung genommen werden.“

Auch dieser Bericht liegt noch immer nicht vor. Für die Mitglieder der Bezirksvertretung Hohenlimburg stellt sich deshalb die Frage, wieso die Bauverwaltung nun schon seit Jahren Anfragen zu diesem Thema nur unvollständig beantwortet.

[1] siehe Stadtverwaltung Hagen: „Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes“, Anlage A2, Landschaftspflegerischer Begleitplan“, Drucksache 0517/2019, Hagen, Stand: 27.05.2019.

[2] siehe Sonja Oschmann: „Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 05.06.2019, TOP I.4.3. Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerbliche Bauflächen Hagener

Kreuz / Sudfeld - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Vorlage: 0517/2019, Seite 8f., Hagen, Stand: 123.06.2019.

[3] siehe ebenda.

Die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe im Rat der Stadt Hagen stellen daher folgenden Antrag zur kommenden Ratssitzung:

  1. Schriftlicher Bericht der Verwaltung
  2. Diskussion
  3. Antrag

Vorläufiger Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. … das Areal ‚Am Cisborn‘ unverzüglich gemäß der Festsetzung im Landschaftsplan der Stadt Hagen vom 10.09.1994 aufzuforsten. Dazu sind die zweckgebundenen  und  zurückgelegten Finanzmittel aus den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des B-Plans Sudfeld einzusetzen. Dabei ist eine Aufforstung im Sinne eines natürlichen Mischwaldes anzustreben. Die Fläche für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses bleibt unberührt.
  1. … die Wirtschaftswege so anzulegen, dass der Fleyer Wald auch fußläufig von den Wohngebieten Rennsteig-/Exterweg erreicht werden kann.
  1. … darzustellen, wieso es der Bauverwaltung bis zum Tag der Einreichung des hier vorliegenden Antrags nicht gelungen ist, der Bezirksvertretung Hohenlimburg einen adäquaten Sachstandsbericht vorzulegen.
Zum Antrag →