Anfrage: Leistungsbezug durch Zuwanderer aus Südosteuropa

In mehreren nordrhein-westfälischen Städten wird derzeit konsequent geprüft, ob zugewanderte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld erfüllen. In begründeten Fällen werden dort Leistungen entzogen und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Medienberichte zeigen, dass vergleichbare Kommunen im Ruhrgebiet hiervon in deutlich größerem Umfang Gebrauch machen als die Stadt Hagen.
Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse des Rates daran zu erfahren, aus welchen rechtlichen, organisatorischen oder strategischen Gründen die Stadt Hagen bislang nur in sehr wenigen Fällen entsprechende Maßnahmen ergriffen hat. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über die bestehende Verwaltungspraxis herzustellen, deren Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen zu bewerten sowie mögliche finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt nachvollziehen zu können.
Der Rat benötigt diese Informationen, um seine Kontroll- und Steuerungsfunktion wahrnehmen und gegebenenfalls sachgerechte politische Entscheidungen treffen zu können. Daher stellen wir die folgende Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.02.2026:
Anfrage
1. Zahlen, Daten, Vergleich mit anderen Städten
a) Wie viele Fälle von Entzug des Bürgergelds und Verhängung einer Ausreiseverpflichtung gegen EU-Bürger/innen aus Südosteuropa (insb. Rumänien/Bulgarien) wurden in den letzten 3 Kalenderjahren in Hagen bearbeitet?
b) Wie viele davon führten tatsächlich zum Entzug von Leistungen bzw. zu einer Ausreiseverpflichtung?
c) Welcher Anteil der zugewanderten EU-Bürger/innen in Hagen erfüllt nachweislich nicht die Voraussetzungen für den Leistungsbezug gemäß EU-Recht (fehlender ausreichender Arbeitsbeitrag)?
d) Welche Gründe benennt die Verwaltung dafür, dass in Hagen im letzten Jahr bedeutend weniger Entzüge/Ausreisepflichten ausgesprochen wurden als in vergleichbaren Kommunen?
2. Rechtliche Grundlagen und Verwaltungspraxis
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage wird in Hagen entschieden, ob der Anspruch auf Bürgergeld bei EU-Bürger/innen entfällt (z. B. Arbeitnehmerstatus, Mindestarbeitsstunden etc.)?
b) Welche Kriterien legt die Verwaltung in Hagen an, um zu prüfen, ob ein/e EU-Bürger/in durch eigene Arbeit „ausreichend“ zum Lebensunterhalt beiträgt?
c) In welchen Fällen wird bei der Ausländerbehörde von einer Annahme eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen, obwohl nur eine geringfügige Beschäftigung (z. B. < 6 h/Woche) vorliegt?
d) Welche rechtlichen Risiken oder Haftungsfragen sieht die Verwaltung bei Entscheidungen zum Entzug von Leistungen und bei Ausreiseverpflichtungen (z. B. Klagen, Rechtsmittel, Urteile)?
3. Praktische Umsetzung und Ressourcen
a) Wie viele Mitarbeitende sind in Hagen mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Leistungsausschlüssen und Ausreiseverpflichtungen befasst (z. B. Jobcenter, Ausländerbehörde)?
b) Welche statistischen oder fortlaufenden Kriterien nutzt die Verwaltung zur Identifizierung potenzieller Fälle (z. B. Meldedaten, Jobcenter-Statistiken, Hinweise anderer Behörden)?
c) Existieren deutliche Prozessunterschiede zur Nachbarstadt Gelsenkirchen (die laut Medien deutlich mehr Fälle bearbeitet)? Wenn ja, welche und warum?
d) Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um künftig die Entscheidungspraxis bei nachweislich nicht ausreichend erwerbstätigen EU-Bürger/innen zu stärken oder zu standardisieren?
Zur Anfrage →