Anfrage: Baulicher Bevölkerungsschutz: Resilienz städtischer Gebäude und kritischer Infrastruktur

Die Krisen der vergangenen Jahre sowie die aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, Stand 01/2025) verdeutlichen, dass der bauliche Zustand öffentlicher Infrastruktur eine Schlüsselrolle in der Krisenbewältigung spielt. Gerade erst hat der massive Stromausfall im Berliner Stadtgebiet gezeigt, dass kommunale Infrastruktur selbst in Friedenszeiten massiv gefährdet ist.
Baulicher Bevölkerungsschutz bedeutet heute vor allem die „Härtung“ vorhandener Substanz gegen Stromausfälle, Extremwetter und Sabotage. Baulicher Bevölkerungsschutz darf nicht erst im Krisenfall beginnen. Die Ertüchtigung städtischer Gebäude („Härtung“) ist eine langfristige infrastrukturelle Aufgabe. Wie die aktuelle BBK-Studie zu Katastrophenschutz-Leuchttürmen zeigt, ist es wesentlich kostengünstiger, Einspeisepunkte und autarke Wärmeversorgung bereits in die Planung von Neubauten und Sanierungen zu integrieren, als diese später teuer nachzurüsten. Für die FDP-Ratsgruppe ist eine resiliente Infrastruktur die Grundvoraussetzung, damit Hagen auch bei Extremereignissen oder Energieausfällen handlungsfähig bleibt. Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen im Infrastrukturausschuss am 09.02.2026:
Anfrage
1. Notstromfähigkeit und Einspeisepunkte (NEA/NSA)
b) Existiert ein verbindlicher Standard, dass bei allen Neubauten und energetischen Sanierungen städtischer Immobilien die baulichen Voraussetzungen für eine Notstromeinspeisung zwingend vorgesehen werden (z. B. nach dem Vorbild des „Krisenrathauses“)?
2. Bauliche Vorbereitung für KatS-Leuchttürme
Eine BBK-Studie empfiehlt die Nutzung von Schulen und Wahllokalen als Anlaufstellen.
a) Welche dieser Liegenschaften in Hagen sind baulich bereits so ertüchtigt, dass sie auch bei längerem Stromausfall autark beheizt werden können (z. B. durch Anschlussmöglichkeiten für mobile Heizstationen)?
3. Sicherung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur
b) Inwieweit sind die städtischen Kläranlagen und Hebewerke gegen Hochwasser und gleichzeitigen Stromausfall baulich gesichert, um einen Rückstau in die Kanalisation und damit Gefahren für das Stadtgebiet zu verhindern?
4. Schutz kritischer IT-Infrastruktur
b) Gibt es in Hagen baulich gesicherte „Sicherheitsarchive“ für die physische Einlagerung von analogen Notfallplänen und netzunabhängigen Datenträgern?
5. Status von Schutzräumen und „Dual-Use“-Konzepten
a) Verfügt die Stadtverwaltung über eine aktuelle Übersicht über den baulichen Zustand ehemaliger öffentlicher Schutzräume?
b) Werden bei aktuellen Tiefbauprojekten (z. B. Tiefgaragen, Unterführungen) „Dual-Use“-Konzepte geprüft, um diese im Bedarfsfall kurzfristig als Notunterkünfte für die Bevölkerung nutzen zu können?
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