Anfrage: Baulicher Bevölkerungsschutz: Resilienz städtischer Gebäude und kritischer Infrastruktur

Von Daniel George

Die Krisen der vergangenen Jahre sowie die aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, Stand 01/2025) verdeutlichen, dass der bauliche Zustand öffentlicher Infrastruktur eine Schlüsselrolle in der Krisenbewältigung spielt. Gerade erst hat der massive Stromausfall im Berliner Stadtgebiet gezeigt, dass kommunale Infrastruktur selbst in Friedenszeiten massiv gefährdet ist.

Baulicher Bevölkerungsschutz bedeutet heute vor allem die „Härtung“ vorhandener Substanz gegen Stromausfälle, Extremwetter und Sabotage. Baulicher Bevölkerungsschutz darf nicht erst im Krisenfall beginnen. Die Ertüchtigung städtischer Gebäude („Härtung“) ist eine langfristige infrastrukturelle Aufgabe. Wie die aktuelle BBK-Studie zu Katastrophenschutz-Leuchttürmen zeigt, ist es wesentlich kostengünstiger, Einspeisepunkte und autarke Wärmeversorgung bereits in die Planung von Neubauten und Sanierungen zu integrieren, als diese später teuer nachzurüsten. Für die FDP-Ratsgruppe ist eine resiliente Infrastruktur die Grundvoraussetzung, damit Hagen auch bei Extremereignissen oder Energieausfällen handlungsfähig bleibt. Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen im Infrastrukturausschuss am 09.02.2026:

Anfrage

1. Notstromfähigkeit und Einspeisepunkte (NEA/NSA)

a) Wie viele und welche städtischen Gebäude (insb. Rathäuser, Schulen, Turnhallen) verfügen aktuell über fest installierte Notstromaggregate oder vorbereitete externe Einspeisepunkte für mobile Netzersatzanlagen?

b) Existiert ein verbindlicher Standard, dass bei allen Neubauten und energetischen Sanierungen städtischer Immobilien die baulichen Voraussetzungen für eine Notstromeinspeisung zwingend vorgesehen werden (z. B. nach dem Vorbild des „Krisenrathauses“)?

2. Bauliche Vorbereitung für KatS-Leuchttürme

Eine BBK-Studie empfiehlt die Nutzung von Schulen und Wahllokalen als Anlaufstellen.

a) Welche dieser Liegenschaften in Hagen sind baulich bereits so ertüchtigt, dass sie auch bei längerem Stromausfall autark beheizt werden können (z. B. durch Anschlussmöglichkeiten für mobile Heizstationen)?

b) Sind in diesen Gebäuden die sanitären Anlagen für einen mehrtägigen Betrieb bei Ausfall der städtischen Wasserversorgung baulich vorbereitet (z. B. durch Anschlussmöglichkeit für Trinkwassertanks oder vorbereitete Trocken-Toiletten-Systeme)?

3. Sicherung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur

a) Wie ist die bauliche Resilienz der Hagener Notbrunnen und Pumpstationen sichergestellt? Sind die Tiefbrunnen gegen den Ausfall des öffentlichen Stromnetzes baulich-technisch geschützt?

b) Inwieweit sind die städtischen Kläranlagen und Hebewerke gegen Hochwasser und gleichzeitigen Stromausfall baulich gesichert, um einen Rückstau in die Kanalisation und damit Gefahren für das Stadtgebiet zu verhindern?

4. Schutz kritischer IT-Infrastruktur

a) Entsprechen die baulichen Schutzmaßnahmen für die zentralen Serverräume der Stadtverwaltung (Zutrittskontrolle, Brandschutz, autarke Kühlung bei Netzausfall) den aktuellen IT-Grundschutz-Anforderungen des BSI?

b) Gibt es in Hagen baulich gesicherte „Sicherheitsarchive“ für die physische Einlagerung von analogen Notfallplänen und netzunabhängigen Datenträgern?

5. Status von Schutzräumen und „Dual-Use“-Konzepten

a) Verfügt die Stadtverwaltung über eine aktuelle Übersicht über den baulichen Zustand ehemaliger öffentlicher Schutzräume?

b) Werden bei aktuellen Tiefbauprojekten (z. B. Tiefgaragen, Unterführungen) „Dual-Use“-Konzepte geprüft, um diese im Bedarfsfall kurzfristig als Notunterkünfte für die Bevölkerung nutzen zu können?

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