Beschlussvorschlag: Werbebanner an Ballfangzäunen

Vereine haben bereits ein hohes Eigeninteresse daran, Sportler und Besucher ihrer Anlagen gesund und unversehrt dem Vereinssport oder dem Zuschauen nachkommen können. Deshalb unternehmen Vereine alles in ihren Möglichkeiten Stehende, um Menschen vor lebenstypischen Risiken zu schützen. Gleichwohl kann niemand allumfassende Sicherheit garantieren, nicht einmal, wenn die von SZS vorgeschlagenen Regelungen durchgesetzt würden.
Eine zusätzliche Verhandlungsrunde mit den Vereinen soll deshalb zu einer wesentlich pragmatischeren Lösung führen, die die typischen Risiken von Werbeträgern an Ballfangzäunen abbildet und den Bedürfnissen der Vereine gerecht wird.
Die gennanten Fraktionen und Gruppen stellen daher folgenden Antrag zur Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses am 02.07.2025:
Antrag
1. Der Sport- und Freizeitausschuss lehnt den von der Verwaltung vorgelegten Verfahrensvorschlag ab.
2. Der Sport- und Freizeitausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Vereinen einen praxistauglichen Kompromiss zum Aufhängen von weitgehend luftdurchlässigen Werbebannern (Mesh-Banner) an Ballfangzäunen von Sportanlagen zu entwickeln.
3. Gemeinsam mit den Vereinen vor Ort sind Maßnahmen zu vereinbaren, wie potenzielle Schadereignisse (insbesondere bei Extremwetterereignissen) weitgehend ausgeschlossen werden können.
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