Beschlussvorschlag: Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen bei Baumaßnahmen

Die Fraktionen von CDU, Bündnis90 / Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe stellen folgenden Sachantrag zu TOP I.4.5 Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen bei Baumaßnahmen der Sitzung des UKM am 22.03.2022:

Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, …

  1. ... künftig in allen einschlägigen Vorlagen transparent und unaufgefordert ausweisen, ob und wie viele Bäume gefällt oder erheblich zurückgeschnitten werden sollen. Diese Maßnahmen sind zu begründen. Dabei sind ausnahmslos alle Bäume zu benennen, die alleine nach den Größenkriterien unter die Baumpflegesatzung fallen würden, selbst dann, wenn auf sie die Baumpflegesatzung nicht unmittelbar anwendbar sein sollte. Sollte eine Benennung im Einzelfall nicht möglich sein, etwa aufgrund der hohen Anzahl der Bäume bei Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang von Straßen, so ist die betroffene Fläche sowie das Ausmaß der Maßnahme in gleicher Weise zu auszuweisen.
  2. ... künftig transparent und unaufgefordert im UKM in gleicher Weise eine Mitteilung zu machen, wenn Baumfällungen oder erheblicher Rückschnitt ansteht, ohne dass dem eine Rats- oder Ausschussbeteiligung vorhergeht. Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug notwendig, kann die Mitteilung in der auf die Maßnahme folgenden Sitzung des UKM nachgeholt werden.
  3. ... die Öffentlichkeit im Vorfeld mit ausreichendem Vorlauf, mindestens einen Monat im Voraus, über geplanten Schnitt- und Pflegemaßnahmen in geeigneter Form, unter Einbeziehung digitaler Plattformen, sowie durch eine geeignete Markierung  betroffener Bäume zu informieren.
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