Antrag: Erhalt der Schieneninfrastruktur zum Koeppchenwerk

Im Juni letzten Jahres verkehrte nach Aussagen des Betreibers Amprion letztmalig ein Trafozug über die Eisenbahnbrücke zwischen Hengstey und Herdecke. Die Brücke ist nach Aussagen von Amprion bautechnisch in hervorragenden Zustand und wird noch bis ca. März 2024 für mögliche Transporte vorgehalten.

Unserer Meinung nach besteht eine sehr gute Möglichkeit zur Attraktivitätssteigerung der Naherholungsflächen beiderseits des Hengsteysees, wenn die bestehende Gleisanlage auch im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt wird z.B. für eine Anbindung des Geländes mit öffentlichem Verkehr auf der Schiene sowie beispielsweise Zubringer­verkehren aus der Region zu größeren Veranstaltungen/ Events beiderseits der Ruhr.

Darüber hinaus kann die im Rahmen der „Ruhrbänder“ einbe­zogene Eisenbahn­strecke Hagen – Wengern Ost – Hattingen – Bochum-Dahlhausen ggf. in den Bereich Seepark/Seebad bzw. bis zum alten Koepchenwerk durchge­bunden werden, die Anzahl der bereits von der Strecke erschlossenen industrie­kulturellen Höhepunkte um diese wichtigen Zielpunkte im Bereich Hagen und Herdecke ergänzen und somit den touristischen Erlebniswert des mittleren Ruhrtals nochmals deutlich steigern. Außerdem ist die Funktion eines Shuttles zwischen außerhalb liegenden Parkplätzen und dem Naherholungs­gebiet über die Schienenverbindung denkbar.

Aus unserer Sicht ist es somit sinnvoll, die genannten und ggf. weitere Einsatz­optionen der vorhandenen Schieneninfrastruktur zu prüfen und anschließend entsprechend in die Umsetzung einzubeziehen.

Die Fraktionen von CDU, Bündnis90 / Die Grünen und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe stellen daher folgenden Antrag zur Sitzung des UKM am 22.03.2022:

Antrag

  1. Der UKM beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Herdecke zeitnah eine Ideenskizze zu erstellen, wie die vorhandene betriebsfähige und gewidmete Eisenbahninfrastruktur der Anschlussbahn zum Koepchenwerk zur weiteren Attraktivitätssteigerung in das gemeinsame touristische Gesamt­konzept eingebunden werden kann.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu klären, zu welchen Bedingungen die Anschluss­weiche erhalten bleiben kann, bis eine endgültige Beschlussfassung zur Zukunft der Infrastruktur der Anschlussbahn erfolgt ist.
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