Antrag: Digitale Parkraumüberwachung
In vielen Ländern, z.B. in den Niederlanden oder Frankreich ist die digitale Überwachung des bewirtschafteten Parkraums in Großstädten bereits seit Jahren gang und gebe. Die klassische Parkraumüberwachung durch zu Fuß „patrouillierende“ Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes wird dabei durch sogenannte Scan-Fahrzeuge unterstützt oder ersetzt, die mit einer auf dem Dach installierten Kameraanlage den ruhenden Verkehr überwachen, die Kennzeichen der parkenden Fahrzeuge fotografieren und diese mit einer sogenannten „License Plate Recognition“ Software (LPR) auslesen. Im Anschluss wird automatisch in einer Datenbank geprüft, ob für die erkannten Kennzeichen ein Parkschein gelöst wurde bzw. die Parkdauer überschritten wurde. Im Fall eines erkannten Parkvergehens kann die Software eine direkte Weiterleitung der notwendigen Informationen an die Bußgeldstelle auslösen.
Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Parkraumüberwachung sind neben einem Scanfahrzeug eine entsprechende Datenbank mit Schnittstelle sowie Parkautomaten die bei der Erstellung eines nun „digitalen Parkscheins“ die Eingabe des Nummernschildes erfordern. Das bekannte Handyparken erfordert ohnehin die Übermittlung des Nummernschildes und kann somit ebenfalls genutzt werden. Komplettlösungen für Kamerasysteme, Software, Datenbank und Schnittstellen werden von mehreren Firmen angeboten, unter anderem von Genetec (AutoVu) und Arvoo (ScanGenius).
Die Vorteile und Synergieeffekte der digitalen Parkraumüberwachung sind aus Sicht der Antragsteller absolut überzeugend. So können die Scanner auf vorhandenen Fahrzeugen des Stadtordnungsdienstes installiert werden. Spezielle Fahrzeuge oder eine kontinuierliche Bedienung der Technik sind nicht notwendig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können somit während der Durchführung der Parkraumüberwachung weiterhin flexibel für andere erkannte Problemstellungen in ihrem Aufgabenbereich eingesetzt werden, falls dies erforderlich ist. Die Scanfahrzeuge können bei effektivem Einsatz pro Stunde 2000 parkende Autos kontrollieren, während eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes am Tag auf weniger als ein Viertel dieser Zahl kommt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch den Einsatz von Scanfahrzeugen nicht mehr für die Parkraumüberwachung benötigt werden, werden für andere Aufgaben frei, z.B. ein aktiveres Vorgehen gegen Müllsünder. Die Fahrzeuge können zukünftig auch für die Erkennung von anderen Falschparkern, z.B. auf Feuerwehrflächen und in absoluten Halteverboten oder von Fahrzeugen, die in zweiter Reihe parken genutzt werden. Da die Stadt Hagen aus haushaltsbedingten Zwängen nur eine sehr überschaubare Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtordnungsdienst zur Verfügung hat, wäre gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden deutlichen Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die zeitnahe Einführung von Scanfahrzeugen eine große Entlastung. Für eine effektive Überwachung der neuen Zonen müssten ansonsten mehrere neue Stellen geschaffen werden. Vielmehr noch ist damit zu rechnen, dass die Einnahmen aus Bußgeldbescheiden durch den Einsatz der Scanfahrzeuge erheblich gesteigert werden können.
Die Stadt Berlin hat die Fahrzeuge bereits in einem Feldversuch getestet und offenbar größtenteils positive Erfahrungen gesammelt. Insbesondere wurde beobachtet, dass die Zahl der Parkvergehen durch den Einsatz der Scanfahrzeuge sinkt. Hamburg, Dortmund und weitere deutsche Städte bereiten ebenfalls den Einsatz der digitalen Parkraumüberwachung vor.
Teilweise werden datenschutzrechtliche Bedenken gegen die digitale Parkraumüberwachung vorgebracht. Diese müssen selbstverständlich ernstgenommen werden, sollten aber für eine zukünftige Einführung keinen allgemeinen Hinderungsgrund darstellen. So hat die aktuelle Koalition im Bundestag im Rahmen des Koalitionsvertrages vereinbart, bestehende Hindernisse für die Nutzung der Kennzeichenerfassung zum Zweck der Parkraumüberwachung im öffentlichen Raum auszuräumen. Der Landesgesetzgeber hat mit der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes NRW die Nutzung von Kameras für Ordnungskräfte (Bodycams) und deren Fahrzeugen grundsätzlich ermöglicht. Die Kameras können so eingestellt werden, dass tatsächlich nur Fahrzeuge bzw. die Nummernschilder fotografiert werden und möglicherweise im Sichtfeld befindliche Personen unkenntlich gemacht werden. Eine sichere Übermittlung der Daten kann durch die Schnittstellen sichergestellt werden, wie dies auch bereits bei den mobilen Geräten des Ordnungsamtes der Fall ist. Grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen offenbar nicht, schließlich gilt die DSGVO auch im europäischen Ausland, wo die Systeme bereits umfangreich eingesetzt werden. Spezielle Bedingungen für den Einsatz müssten vorher mit den zuständigen Aufsichtsbehörden geklärt werden, so ist z.B. davon auszugehen, dass die Zonen, in denen eine solche Überwachung stattfindet, durch entsprechende zusätzliche Beschilderung kenntlich gemacht werden muss. Hier sollte die Verwaltung auch auf die Erkenntnisse der genannten Kommunen und ggf. anderer Akteure wie dem Deutschen Städtetag oder der Agora Verkehrswende zurückgreifen.
Die CDU-Fraktion und die FDP-Ratsgruppe stellen daher für die Sitzung des HFA am 27.04.2023 folgenden Antrag:
Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Einführung einer digitalen Parkraumüberwachung in Hagen durch sogenannte Scan-Fahrzeuge und legt den zuständigen Gremien nach der Sommerpause Ergebnisse zur weiteren Beratung vor. Dabei sollen Ergebnisse des Berliner Pilotprojektes und wenn mögliche Prüfergebnisse anderer Städte, z.B. Dortmund, berücksichtigt werden.
Insbesondere soll sichergestellt sein, dass zur Vorbereitung einer möglichen Einführung bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf neue Anwohnerparkzonen, sowie bei Ersatzbeschaffungen Parkautomaten beschafft werden, die eine automatisierte Kontrolle anhand eingegebener KFZ-Kennzeichen zulassen. Weiterhin sollten die datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten detailliert geprüft und dargestellt werden.
Zum Antrag →