Beschlussvorschlag: Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung
Die Antragsteller sind sich einig in der Einschätzung, dass aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes strengere Maßstäbe an den Energieverbrauch von Immobilien anzulegen sind. Darüber hinaus sollten schon die dynamisch steigenden Energiepreise Anreiz genug sein, nachhaltig und energiesparend zu bauen. Dabei stützt sich die Argumentation auch auf die zahlreichen staatlichen Förderprogramme, mit denen Familien, Investoren und Unternehmen energiesparende Immobilien gefördert bekommen.
Da dieser Bereich durchaus Veränderungen unterliegt und die Antragsteller im Detail nicht vollständig einschätzen können, wie sich die oben genannten Standards auf die Bautätigkeit von Hagener Familien auswirkt, soll das Monitoring frühzeitig Informationen liefern, um ggf. nachsteuern zu können.
Der eingefügte Beschlussvorbehalt soll verhindern, dass die Verwaltung die Standards künftig ohne weitere Beteiligung des Rates und seiner Gremien fortentwickeln kann.
Daher stellen die Fraktionen von CDU und Hagen Aktiv sowie die FDP-Ratsgruppe folgenden Sachantrag in den Sitzungen des UKM und des SBW am 09.02.2022 und 10.02.2022:
- Der Begriff ‚Aluminium‘ im Abschnitt Baustoffe wird ersetzt durch den Begriff ‚Primäraluminium‘.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mittels eines Monitorings jeweils nach 12, 24 und 36 Monaten darzustellen, wie sich die Zahl neuer Bauanträge bei Wohn- und Gewerbegebäuden im Vergleich zum Basisjahr 2019 verändert. Ziel ist es, die Auswirkung der Vorlage 0506/2021 einschätzen zu können. Dabei sind die Zahl der Bauanträge für Neubauten und Sanierungen darzustellen sowie die Zahl der Bewerbungen auf städtische Baugrundstücke. Ferner ist anhand der Einwohnermeldedaten zu ermitteln, wie sich die Zahl der in die Nachbarkommunen wegziehender jungen Menschen beginnend mit dem Basisjahr 2015 entwickelt. Möglicherweise früher aufkommende Hinweise darauf, dass zahlreiche Familien die zusätzlichen Mehrbelastungen in großer Zahl nicht tragen können, sind der Politik unverzüglich zuzuleiten.
- Sofern bei der Verwaltung beabsichtigt ist, auf Fortschreibungen des GEG erneut mit darüber hinausgehenden Standardsenkungen zu regieren, ist dazu ein Beschluss des Rates sowie der Fachausschüsse einzuholen.
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Vorlage und durch Beschlussfassung festgeschrieben Standards zu Klima- und Umweltbelangen für die verbindliche Bauleitplanung. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses gelten die Klima- und Umweltstandards grundsätzlich für sämtliche Bebauungspläne, die neu aufgestellt werden sowie für laufende Verfahren, die sich noch nicht in der Offenlage befinden. Darüber hinaus werden die Klima- und Umweltstandards bei zukünftigen Verkäufen stadteigener Immobilien zur Anwendung gebracht.