Beschlussvorschlag: Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV - Endbericht und weiteres Vorgehen
Die Allianz stellt folgenden Beschlussvorschlag zu TOP I.6.28. Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV - Endbericht und weiteres Vorgehen der Ratssitzung am 15.12.2022:
- Die Inhalte des "Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV" sowie die Ausführung der Verwaltung hierzu werden zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung für ein bestimmtes System getroffen werden soll.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Workshop am 30.01.2023 gemeinsam mit Politik und Verwaltung durchzuführen. In diesem Workshop wird das weitere Vorgehen erarbeitet und beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, …
… zur Finanzierung eines Gutachtens entsprechende Fördermittel einzuwerben, wenn diese eine ergebnisoffene vergleichende Prüfung beider Verkehrsmittel in einem Gutachten zulassen.
… nach einem ggf. beschränktem Vergabeverfahren bei einem namhaften und anerkannten Gutachter eine ergebnisoffene vergleichende Machbarkeitsstudie zur Realisierung …
- … eines Höherwertigen Bussystems (BHLS)
- … einer Straßenbahn
… in Auftrag zu geben. Der wettbewerblich ermittelte Gutachter soll erfolgreiche Expertise in Machbarkeitsstudien für öffentliche Verkehrssysteme (für Bus/BHLS als auch für Straßenbahnen) vorweisen können und die Prüfung ergebnisoffen durchführen.
Den Gegenstand des Gutachtens (Trassierungen etc.) wird im Rahmen des Workshops am 30. Januar 2023 erarbeitet und anschließend im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität sowie im Rat der Stadt Hagen beraten und beschlossen.
Der beauftragte Gutachter wird in der Ausschreibung dazu verpflichtet, in enger Abstimmung mit den Fördermittelgebern wie z.B. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Land NRW und Bund die entsprechenden Fördermittel für die Varianten BHLS und StraB darzustellen.
Mit einer Projektion der jährlichen Betriebskosten für mindestens einen 10-Minuten-Takt auf den Korridoren (Starke Achsen) ist das Gutachten abzurunden.
Die Ergebnisse des zu erstellenden Gutachtens müssen als Grundlage für die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr“ nutzbar sein.
Der Kämmerer wird ermächtigt, die dazu notwendigen Haushaltsmittel aus nicht abfließenden Restmitteln oder überplanmäßig einzustellen.
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