Antrag: Teilnahme an Förderprogrammen des Bundes

Der Deutsche Bundestag hat für den Bundeshaushalt 2023 unter anderem 600 Millionen Euro an zusätzlichen Fördermitteln für Investitionen in kommunale Projekte beschlossen. Wie bereits in den Vorjahren wurden zwei Förderprogramme neu aufgelegt, über die verschiedene Investitionen in kommunale Infrastruktur ermöglicht werden.

Über diese Programme können zahlreiche Projekte (ko-)finanziert werden: von Parks, Frei- und Hallenbäder über Sport- oder Mehrzweckhallen bis hin zu Maßnahmen zur Stärkung der Klimafreundlichkeit in Städten und Gemeinden. Beide Programme haben dabei unterschiedliche Anforderungen mit Hinblick auf die notwendigen kommunalen Eigenanteile, die Beantragung und den Förderzeitraum. Es handelt sich um die folgenden Förderprogramme:

  1. Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/anpassung-urbaner-raeume-an-klimawandel.html
  2. Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html)

Daher stellen die CDU-Fraktion und die FDP-Ratsgruppe folgenden Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2023:

Die Verwaltung berichtet zu einer möglichen Beteiligung an den folgenden Förderprogrammen des Bundes:

  1. Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
  2. Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Auf Grund der zeitnahen Antragsfristen am 15. September bitten wir das Fördermittelmanagement, soweit noch nicht geschehen, eine mögliche Antragstellung vor der Sitzung durch die zuständigen Fachbereiche prüfen zu lassen und den Ausschuss über die Ergebnisse zu informieren.

 

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