Antrag: Digitale Souveränität für Hagen – Abhängigkeiten reduzieren, Handlungsfähigkeit sichern

Von Daniel George

Digitale Souveränität als strategische Aufgabe

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geht mit einer zunehmenden Abhängigkeit von einzelnen Softwareherstellern und IT-Dienstleistern einher. Diese Abhängigkeiten können wirtschaftliche, technische und sicherheitsrelevante Risiken verursachen. Digitale Souveränität bedeutet deshalb, die Kontrolle über die eigenen Daten, IT-Systeme und digitalen Arbeitsprozesse zu behalten und auch langfristig zwischen unterschiedlichen technologischen Lösungen wählen zu können.

Die Stadtverwaltung Hagen hat sich mit diesen Fragen bereits auseinandergesetzt. In ihrer Stellungnahme 0694/2026-1 vom 16.09.2026 zum Antrag von CDU und SPD über den Betrieb und die Ausrichtung digitaler Systeme beschreibt die Verwaltung ausführlich ihre bestehenden Entscheidungsgrundlagen. Dabei werden insbesondere Wirtschaftlichkeit, Datenschutz, Informationssicherheit, Verfügbarkeit und Herstellerabhängigkeiten berücksichtigt.

Die Verwaltung stellt zudem ausdrücklich fest, dass eine vollständige Vermeidung von Herstellerabhängigkeiten angesichts spezialisierter kommunaler Fachverfahren nicht realistisch ist. Sie berücksichtigt deshalb bereits heute offene Schnittstellen, Open-Source-Anwendungen, alternative Anbieter und mögliche Migrationsaufwendungen bei der Auswahl neuer Systeme.

Von einzelnen Beschaffungsentscheidungen zu einer übergreifenden Strategie

Diese Ausführungen sind eine wichtige Grundlage für die weitere strategische Entwicklung der kommunalen IT. Die Stellungnahme beantwortet jedoch noch nicht die Frage, wie bestehende technologische Abhängigkeiten über einzelne Beschaffungsentscheidungen hinaus systematisch und langfristig verringert werden können.

Insbesondere bleibt offen, in welchem Umfang allgemeine Verwaltungsanwendungen von proprietären Softwarelösungen auf quelloffene Alternativen umgestellt werden könnten und welche wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.

Mit openDesk, LibreOffice und Open-Xchange stehen bereits Lösungen zur Verfügung, die für eine solche Entwicklung infrage kommen. Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) unterstützt öffentliche Einrichtungen zudem bei der Bewertung technologischer Abhängigkeiten und der Entwicklung geeigneter Alternativen.

Eine umfassende Strategie sollte diese Möglichkeiten aufgreifen, ohne den Einsatz einzelner Produkte bereits vorwegzunehmen.

Krisenfestigkeit der digitalen Verwaltung

Neben wirtschaftlichen und technologischen Gesichtspunkten ist die digitale Handlungsfähigkeit in Krisensituationen von besonderer Bedeutung. Der Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT im Oktober 2023 hat gezeigt, welche weitreichenden Folgen der Ausfall zentraler IT-Systeme für kommunale Verwaltungen haben kann.

Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme bereits auf hohe Anforderungen an Redundanz, Ausfallsicherheit und Wiederanlauf besonders kritischer Fachverfahren. Ergänzend sollte jedoch untersucht werden, wie eine vom regulären IT-Betrieb möglichst unabhängige Arbeits- und Kommunikationsfähigkeit sichergestellt werden kann.

Das vom ZenDiS gemeinsam mit mehreren Sozialversicherungsträgern durchgeführte Projekt „Cloudbasierte Kommunikation für kritische Infrastrukturen“ (CKKI) hat gezeigt, dass die quelloffene Kollaborationssuite openDesk grundsätzlich für die Krisenkommunikation eingesetzt werden kann. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse könnten auch für die Stadt Hagen von Bedeutung sein.

Wirtschaftlichkeit und schrittweises Vorgehen

Die Stadt Hagen muss angesichts ihrer angespannten Haushaltslage besonders auf die Wirtschaftlichkeit ihrer IT-Infrastruktur achten. Eine mögliche Verringerung bestehender Herstellerabhängigkeiten darf deshalb nicht allein anhand von Lizenzkosten beurteilt werden. Auch Migration, Betrieb, Schulungen, Support und mögliche technische Einschränkungen müssen berücksichtigt werden.

Die Stellungnahme 0694/2026-1 macht deutlich, dass die Verwaltung diese Faktoren bereits bei einzelnen Beschaffungsentscheidungen berücksichtigt. Ziel des vorliegenden Antrags ist es, diese vorhandenen Bewertungsgrundlagen für eine übergreifende Betrachtung der digitalen Souveränität zu nutzen.

Ein sofortiger Wechsel bestehender IT-Systeme wird ausdrücklich nicht angestrebt. Vielmehr soll zunächst eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, auf deren Basis der Rat über mögliche Pilotprojekte, langfristige Veränderungen und konkrete Umsetzungsschritte entscheiden kann.

Digitale Souveränität ist kein Selbstzweck. Sie soll die langfristige Handlungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Krisenfestigkeit der Stadtverwaltung Hagen sichern.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage ihrer bisherigen IT-Strategie und unter Berücksichtigung der Stellungnahme 0694/2026-1 vom 16.09.2026 eine Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität der Stadtverwaltung Hagen zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss bis zum vierten Quartal 2027 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Ziel ist es, bestehende Abhängigkeiten von einzelnen Softwareanbietern, insbesondere Microsoft, systematisch zu bewerten, Möglichkeiten zu ihrer schrittweisen Verringerung aufzuzeigen und die digitale Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung langfristig sicherzustellen.

Die Strategie soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

1. Bestehende Abhängigkeiten: Bewertung der eingesetzten Softwareprodukte und ihrer technischen, vertraglichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Dabei ist zwischen allgemeinen Verwaltungsanwendungen und spezialisierten Fachverfahren zu unterscheiden. Bereits vorhandene Erkenntnisse und Bewertungen sind einzubeziehen.

2. Alternative Softwarelösungen: Prüfung quelloffener, vorzugsweise europäischer Alternativen, insbesondere openDesk, LibreOffice und Open-Xchange, hinsichtlich Funktionalität, Kompatibilität, Datenschutz, IT-Sicherheit und praktischer Einsetzbarkeit. Dabei sollen auch die Angebote und Bewertungsinstrumente des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) berücksichtigt werden.

3. Krisenresilienz: Untersuchung, wie die digitale Arbeits- und Kommunikationsfähigkeit der Stadtverwaltung bei Cyberangriffen, IT-Ausfällen oder der Nichtverfügbarkeit einzelner Anbieter sichergestellt werden kann. Hierbei sollen bestehende Notfallkonzepte sowie die Erfahrungen aus dem Projekt „Cloudbasierte Kommunikation für kritische Infrastrukturen“ (CKKI) einbezogen werden.

4. Wirtschaftlichkeit und Zusammenarbeit: Vergleich der langfristigen Gesamtkosten bestehender und alternativer Lösungen einschließlich möglicher Migrations- und Schulungsaufwendungen. Fördermöglichkeiten sowie Kooperationen mit anderen Kommunen, dem Land Nordrhein-Westfalen und kommunalen IT-Dienstleistern sind zu prüfen.

5. Umsetzungsperspektiven: Entwicklung realistischer Szenarien zur schrittweisen Verringerung bestehender Anbieterabhängigkeiten einschließlich möglicher Pilotprojekte, zeitlicher Perspektiven und organisatorischer Voraussetzungen.

Die Verwaltung berichtet dem Haupt- und Finanzausschuss bis zum zweiten Quartal 2027 über den Bearbeitungsstand.

Mit diesem Antrag wird noch keine Entscheidung über die Einführung bestimmter Softwareprodukte, die Durchführung von Pilotprojekten oder die Ablösung bestehender IT-Systeme getroffen. Über konkrete Umsetzungsmaßnahmen soll auf Grundlage der vorgelegten Strategie gesondert entschieden werden.

 

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