Antrag: HAGEN.Trails: Verbindliche Entscheidung über die Zukunft des Projekts herbeiführen

Von Daniel George

Das Mountainbike-Tourismusprojekt HAGEN.Trails wird von der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH seit 2022 verfolgt und ist sowohl in der Zukunftsinitiative HAGENhorizonte2035 als auch im Tourismuskonzept der Stadt Hagen verankert.

Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der FDP-Fraktion (Vorlage 0621/2026-1 vom 23. September 2026) offenbart jedoch eine ernüchternde Bilanz: Nach vier Jahren Projektarbeit existiert kein einziger neu geschaffener legaler Mountainbike-Trail. Verbindliche Vereinbarungen mit den entscheidenden Waldeigentümern fehlen ebenso wie ein belastbarer Zeitplan für die Umsetzung.

Dieser Zustand ist aus Sicht der FDP-Fraktion nicht länger hinnehmbar.

Besonders kritisch ist, dass das wesentliche Hindernis offenbar innerhalb der kommunalen Strukturen selbst liegt. Während die städtische Wirtschaftsförderung das Projekt vorantreibt, lehnt der Wirtschaftsbetrieb Hagen die Nutzung seiner Waldflächen bislang aus ökologischen Gründen ab. Dabei sind gerade diese Flächen nach Aussage der Verwaltung für den Erfolg des Projekts unverzichtbar.

Es kann nicht sein, dass ein strategisches Ziel der Stadt über Jahre hinweg an ungeklärten Positionen kommunaler Akteure scheitert, ohne dass eine verbindliche Entscheidung herbeigeführt wird. Hier sind insbesondere die Verwaltungsspitze und die Verantwortlichen des WBH gefordert, endlich für Klarheit zu sorgen.

Die ökologischen Bedenken des WBH sind dabei selbstverständlich ernst zu nehmen. Sie müssen jedoch konkret benannt und mögliche Lösungen geprüft werden. Dazu gehören insbesondere alternative Streckenführungen, die Verlagerung einzelner Trails und eine gezielte Besucherlenkung zum Schutz sensibler Waldflächen. Die konstruktiven Gespräche mit dem RVR und die Kompromissbereitschaft der organisierten Mountainbike-Szene zeigen, dass entsprechende Lösungsansätze grundsätzlich denkbar sind.

Hinzu kommt, dass sich mit der Bike Projects GmbH inzwischen der bisherige externe Fachdienstleister zurückgezogen hat. Bevor weitere Mittel eingesetzt werden, muss deshalb zunächst geklärt werden, ob das Projekt überhaupt eine tragfähige Zukunft hat. Erst danach sollten konkrete Umsetzungsschritte wie eine mögliche Pilotstrecke, weitere Genehmigungsverfahren oder die Beauftragung eines neuen Dienstleisters beschlossen werden.

Die FDP-Fraktion hält weiterhin an der grundsätzlichen Zielsetzung fest, das touristische Potenzial der Hagener Wälder besser zu nutzen. Ein attraktives und legales Mountainbike-Streckennetz könnte die touristische Wertschöpfung erhöhen, das Stadtimage verbessern und zugleich bestehende Nutzungskonflikte im Wald entschärfen.

Allerdings darf das Festhalten an einem grundsätzlich wünschenswerten Ziel nicht dazu führen, dass ein Projekt ohne realistische Umsetzungsperspektive auf unbestimmte Zeit weitergeführt wird.

Nach vier Jahren Vorarbeit ist es an der Zeit, die entscheidenden Fragen abschließend zu klären. Sollte sich herausstellen, dass HAGEN.Trails aus rechtlichen, ökologischen oder organisatorischen Gründen nicht realisierbar ist, muss dies gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit offen kommuniziert werden.

Die FDP-Fraktion erwartet deshalb eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Eine weitere ergebnisoffene Fortsetzung des bisherigen Prozesses ist keine akzeptable Option.

Entweder die Stadt schafft jetzt die Voraussetzungen für eine konkrete Umsetzung oder sie muss den Mut haben, das Projekt ehrlich und nachvollziehbar zu beenden.

Antrag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH, dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) und den weiteren maßgeblichen Projektbeteiligten kurzfristig und abschließend zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen das Projekt HAGEN.Trails realistisch umgesetzt werden kann.

Hierzu wird beschlossen:

1. Klärung der Umsetzungsvoraussetzungen

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere mit dem WBH verbindlich zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die erforderlichen Waldflächen für das Projekt zur Verfügung gestellt werden können. Bestehende ökologische Bedenken sind nachvollziehbar darzulegen und mögliche Kompromisslösungen zu prüfen. Dabei sind auch die bisherigen Abstimmungen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

2. Entscheidung über die Projektfortführung

Die Verwaltung legt dem Rat bis spätestens Ende des 1. Quartals 2027 eine abschließende Bewertung der Realisierbarkeit mit einer eindeutigen Empfehlung zur Fortführung oder Einstellung des Projekts vor.

Besteht eine realistische Umsetzungsperspektive, ist ein konkreter Umsetzungsfahrplan mit Zeitplan, Zuständigkeiten und Kostenrahmen vorzulegen. Ist eine Umsetzung hingegen auf absehbare Zeit nicht möglich, ist dem Rat die Einstellung des Projekts vorzuschlagen.

3. Weitere Maßnahmen

Über weitere Umsetzungsschritte, insbesondere die Entwicklung einer Pilotstrecke und die mögliche Beauftragung eines neuen Fachdienstleisters, entscheidet der Rat auf Grundlage dieser Vorlage. Bis dahin sollen keine zusätzlichen kostenpflichtigen Planungsaufträge vergeben werden, soweit sie nicht zur abschließenden Klärung der Realisierbarkeit erforderlich sind.

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