Antrag: Landwirtschaft als Partner im Katastrophenschutz – vorhandene Ressourcen besser nutzen

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich Städte und Gemeinden auf unterschiedliche und teilweise kurzfristig eintretende Katastrophenlagen vorbereiten müssen. Neben der zunehmenden Gefahr von Wald-, Flächen- und Vegetationsbränden haben insbesondere die Hochwasser- und Starkregenereignisse des Jahres 2021 in Hagen verdeutlicht, wie schnell die regulär vorhandenen Einsatzkräfte und technischen Ressourcen bei großflächigen Schadenslagen stark beansprucht werden können.
Gleichzeitig verfügen landwirtschaftliche Betriebe über Fahrzeuge und Maschinen, die in solchen Situationen eine wertvolle Ergänzung darstellen können. Große Gülle- und Wasserfässer können erhebliche Mengen Lösch- oder Brauchwasser transportieren. Traktoren mit Bodenbearbeitungsgeräten können bei Vegetationsbränden eingesetzt werden. Front- und Teleskoplader, Anhänger sowie geländegängige Zugmaschinen können auch bei Hochwasser, Starkregen, Sturm oder anderen Katastrophenlagen Unterstützung leisten.
Entscheidend ist, dass solche Ressourcen nicht erst während einer akuten Gefahrenlage gesucht und improvisiert organisiert werden müssen. Fahrzeuge, Maschinen, Ansprechpartner und Einsatzmöglichkeiten sollten möglichst bereits im Vorfeld bekannt sein und bei Bedarf schnell abgerufen werden können.
Wie eine solche Zusammenarbeit organisiert werden kann, zeigt die Initiative „Red Farmer“. Über eine Onlineplattform können Landwirte und Winzer ihre verfügbaren Fahrzeuge und Geräte registrieren, sodass Feuerwehren und Leitstellen im Einsatzfall gezielt geeignete Unterstützung anfordern können. Weitere Informationen: https://redfarmer.eu/
Das zunächst in Rheinland-Pfalz etablierte Modell findet inzwischen auch in anderen Bundesländern Anwendung. In Bayern haben der Landesfeuerwehrverband und der Bayerische Bauernverband eine landesweite Kooperation vereinbart. Auch in Schleswig-Holstein wird „Red Farmer“ seit 2026 eingesetzt. Auf kommunaler Ebene zeigt beispielsweise der Landkreis Eichstätt, wie landwirtschaftliche Betriebe und ihre Wasser- und Güllefässer systematisch für den Einsatzfall erfasst werden können. Weitere Informationen: https://www.lfv-bayern.de/informationen/projekt-red-farmer/ und https://www.kfv-eichstaett.de/red-farmer/
Für Hagen sollte daher geprüft werden, ob und in welcher Form eine vergleichbare Zusammenarbeit aufgebaut werden kann. Dabei sollte die Nutzung ausdrücklich nicht auf Wald- und Vegetationsbrände beschränkt bleiben, sondern auch Hochwasser, Starkregen und andere außergewöhnliche Schadenslagen umfassen.
Eine solche Kooperation soll die eigene Ausstattung von Feuerwehr und Katastrophenschutz nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Werden verfügbare Ressourcen, Ansprechpartner, Zuständigkeiten sowie Fragen der Kostenerstattung und des Versicherungsschutzes bereits im Vorfeld geklärt, können im Ernstfall zusätzliche Kapazitäten schnell und zielgerichtet mobilisiert werden. Mit überschaubarem organisatorischem Aufwand könnte so die Resilienz der Stadt Hagen gegenüber unterschiedlichen Katastrophenlagen weiter gestärkt werden.
Antrag
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie landwirtschaftliche Betriebe und ihre Fahrzeuge, Maschinen und sonstigen Ressourcen systematisch in die örtliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz einbezogen werden können.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
- welche geeigneten Fahrzeuge, Maschinen und Kapazitäten bei landwirtschaftlichen Betrieben in Hagen und gegebenenfalls im angrenzenden Umland vorhanden sind und wie diese für den Einsatzfall vorab erfasst werden können;
- wie interessierte Betriebe im Bedarfsfall schnell und zielgerichtet durch Feuerwehr oder Katastrophenschutz angefordert werden können und ob hierfür bestehende Systeme wie das Projekt „Red Farmer“ genutzt werden können;
- für welche Einsatzszenarien – insbesondere Wald- und Vegetationsbrände, Hochwasser, Starkregen und andere Katastrophenlagen – landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen sinnvoll eingesetzt werden können;
- welche organisatorischen, rechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind und wie eine angemessene Kostenerstattung sichergestellt werden kann;
- ob gemeinsame Übungen oder Einweisungen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und teilnehmenden Betrieben sinnvoll sind.
Die Ergebnisse der Prüfung einschließlich eines Vorschlags zum weiteren Vorgehen sind dem Haupt- und Finanzausschuss schnellstmöglich vorzulegen.
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