Anfrage: Radweg Bahnhofstraße – Freigabe, Verkehrssicherheit und Nachbesserungsarbeiten

Von Daniel George

Im Frühjahr 2026 hat die FDP-Ratsfraktion die Verwaltung per Anfrage zu Qualität, Abnahmestand und Verkehrssicherheit des neu angelegten Radweges Bahnhofstraße befragt. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme (Vorlage 0132/2026-1, 03.03.2026) ausdrücklich bestätigt, dass die Gesamtmaßnahme zum Zeitpunkt der Freigabe noch nicht final abgenommen war – Beschilderung und Markierungen fehlten, der Nachweis der fachgerechten Oberflächenherstellung stand noch aus. Im Infrastrukturausschuss am 16.03.2026 hat die FDP-Ratsfraktion auf das damit verbundene erhöhte Unfallrisiko in der Eingewöhnungsphase hingewiesen.

Aktuell wurden nun große Teile des Belags abgefräst und müssen erneuert werden. Dies bestätigt aus unserer Sicht die seinerzeit geäußerten Bedenken.

Anfrage

1.      Abnahme und Freigabe

a)      Wann wurde der Radweg Bahnhofstraße final abgenommen? Was war das Ergebnis der Abnahme? Welche konkreten Mängel wurden bei der Abnahme konkret festgestellt?

b)      Auf welcher Grundlage wurde der Radweg für den öffentlichen Verkehr freigegeben, obwohl die Endabnahme einschließlich Beschilderung und Markierungen zum Zeitpunkt der Freigabe noch nicht abgeschlossen war?

c)      Wie bewertet die Verwaltung rückblickend die Entscheidung, den Radweg vor abgeschlossener Sicherheitsabnahme und ohne vollständige Beschilderung freizugeben?

2.      Verkehrssicherheit

a)      Sind der Stadt seit der Freigabe Unfälle oder gefährliche Situationen bekannt geworden? Wenn ja, gibt es Hinweise darauf, dass diese im Zusammenhang mit der unvollständigen Beschilderung oder der Oberflächenqualität stehen?

b)      Gibt es konkrete Beschwerden oder Anregungen bzgl. der Beschilderung? Wenn ja, welche? Wann und in welcher Form wird durch den WBH Abhilfe geschaffen?

3.      Nachbesserungsarbeiten und Kosten

a)      In welchem Umfang muss bzw. musste der Belag des Radweges Bahnhofstraße erneuert?

b)      Ist eine weitere Schädigung des bisher nicht erneuerten Belages zu erwarten?

c)      Werden die Kosten vollständig durch das beauftragte Unternehmen getragen?

d)      Wie lang gilt die Gewährleistungspflicht für den Fall einer erneuten Schädigung des Belages?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage.

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