Anfrage: Einrichtung des Europacenters im Rahmen des HagenPaktes

Von Daniel George

Mit dem HagenPakt 2026–2035 setzt die Stadtverwaltung ein deutliches Signal für eine aktivere Integrationspolitik. Die FDP-Fraktion unterstützt das Ziel, EU-Zugewanderte beim Einstieg in den Arbeitsmarkt zu begleiten – denn gelingende Erwerbsintegration ist die beste Grundlage für dauerhafte gesellschaftliche Teilhabe und führt zeitgleich zu einer Senkung der hohen Sozialtransferleistungen.

Gleichzeitig hat die FDP-Fraktion in der Sitzung des HFA am 05.02.2026 auf eine bemerkenswerte Diskrepanz hingewiesen: Während die Ausländerbehörde Hagen im Jahr 2024 trotz 10 eingeleiteter Anhörungsverfahren nur in einem einzigen Fall eine Verlustfeststellung getroffen hat, arbeitet Gelsenkirchen mit einem zwölfköpfigen Spezialteam und erzielt deutlich mehr Entscheidungen. Die Verwaltung hat diese Lücke in ihrer Stellungnahme (Vorlage 0056/2026-1) eingeräumt und weiteren Austausch angekündigt.

Das Europacenter bietet jetzt die strukturelle Chance, diesen Missstand zu beheben. Die FDP-Fraktion hält es daher für absolut notwendig, dass das neue Zentrum nicht nur eine weitere Beratungsstelle darstellt, sondern auch zur konsequenten und rechtssicheren Prüfung der EU-Freizügigkeitsbedingungen beiträgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sozialleistungen denjenigen zugutekommen, die tatsächlich Anspruch darauf haben.

Die FDP-Fraktion bittet hiermit um Beantwortung der vorangestellten Fragen.

1.      Aufgaben, Ziele und Zweck des Europacenters

Im HagenPakt 2026–2035 kündigt die Stadt die Einrichtung eines „Europacenters" an, das EU-Zugewanderte bei der Erstorientierung und beim Einstieg in den Arbeitsmarkt begleiten soll. Offen bleibt bislang, welches konkrete Aufgabenprofil dahintersteht – insbesondere, ob das Zentrum ausschließlich beratend-unterstützend tätig wird oder ob es auch einen Beitrag zur rechtssicheren Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen leisten soll.

a)      Welche konkreten Aufgaben übernimmt das Europacenter, und mit welchem definierten Ziel wird es eingerichtet?

b)      Ist das Zentrum ausschließlich auf Beratung und Förderung der Integration von EU-Zuwanderern ausgerichtet, oder ist auch die Prüfung und Steuerung des Leistungsbezugs – etwa in Abstimmung mit der Ausländerbehörde und dem Jobcenter – Teil seines Auftrags?

2.      Personelle Aufstellung, neue Stellen und Finanzierung

Die Ausländerbehörde Hagen ist nach eigener Auskunft der Verwaltung (Vorlage 0056/2026-1) mit 28 Mitarbeitenden für rund 49.000 Ausländerinnen und Ausländer zuständig – eine im Vergleich zu anderen Städten knappe Personalausstattung. Die Einrichtung eines neuen Zentrums wirft daher die Frage auf, ob Ressourcen umgeschichtet oder neu geschaffen werden.

a)      Wie ist das Europacenter personell aufgestellt? Wird Personal aus bestehenden Strukturen – insbesondere aus der Ausländerbehörde – umgesetzt, oder werden neue Stellen geschaffen?

b)      Welche Kosten entstehen jährlich für das Zentrum, und in welchem Verhältnis werden diese durch die Mittel des Landes NRW gefördert?

c)      Wie soll die Finanzierung nach Auslaufen der Landesförderung sichergestellt werden?

3.      Organisatorische Verortung und Leitung

Für die politische Steuerbarkeit und Transparenz ist entscheidend, wie das Europacenter in die bestehende Verwaltungsstruktur eingebettet ist.

a)      In welchem Dezernat wird das Europacenter organisatorisch verortet, und wer trägt die fachliche Leitung?

b)      Werden bislang verteilte Zuständigkeiten – etwa aus der Ausländerbehörde, dem Sozialamt oder weiteren Fachbereichen – im Europacenter gebündelt? Wenn ja: Welche Bereiche werden zusammengeführt, und welche Synergien verspricht sich die Verwaltung davon?

4.      Prüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme vom 02.02.2026 (Vorlage 0056/2026-1) selbst eingeräumt, dass die Zahl der Verlustfeststellungen in Hagen deutlich hinter vergleichbaren Städten zurückbleibt: Während in Gelsenkirchen ein spezialisiertes 12-köpfiges Team ausschließlich für EU-Freizügigkeitsprüfungen zuständig ist, führt die Hagener Ausländerbehörde diese Verfahren ohne eigene Facheinheit durch – 2024 führten nur 10 Anhörungen zu lediglich einer einzigen Verlustfeststellung.

a)      Wird im Europacenter die Prüfung und ggf. Aberkennung der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit zentral gebündelt?

b)      Plant die Verwaltung, analog zu Gelsenkirchen ein spezialisiertes Team für diese Aufgabe einzusetzen? Falls nein: Wie begründet die Verwaltung, dass eine Bündelung in Hagen nicht sinnvoll oder erforderlich sei?

5.      Strukturierte Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Hagen

Das Jobcenter Hagen entscheidet über Leistungsansprüche nach SGB II und informiert die Ausländerbehörde über Fälle mit möglichem Freizügigkeitsverlust – eine Schnittstelle, die für die Wirksamkeit des Europacenters zentral ist.

a)      Wie wird die dauerhafte Zusammenarbeit zwischen dem Europacenter und dem Jobcenter Hagen organisatorisch sichergestellt?

b)      Sind gemeinsame Fallkonferenzen, gemeinsame Datenzugänge oder standardisierte Meldeprozesse geplant?

6.      Rechtsauffassung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und Minijobgrenze

In ihrer Stellungnahme (Vorlage 0056/2026-1) hat die Verwaltung ausgeführt, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich als Arbeitsverhältnisse im Sinne des EU-Freizügigkeitsrechts gewertet werden können. Das Jobcenter Hagen verwies ergänzend darauf, dass nach NRW-Rechtsprechung ein Einkommen von mehr als 100 Euro monatlich als Mindestmaßstab gelte. Dies steht im Spannungsverhältnis zu anderen Kommunen, die erkennbar strengere Maßstäbe anlegen und deutlich mehr Verlustfeststellungen treffen. Die Einrichtung des Europacenters ist aus Sicht der FDP-Fraktion ein geeigneter Anlass, diese Rechtspraxis grundsätzlich neu zu bewerten.

a)      Vertritt die Hagener Stadtverwaltung weiterhin die Rechtsauffassung, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger die Voraussetzungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit regelmäßig auch dann erfüllen können, wenn ihr monatliches Einkommen unter der Minijobgrenze von 550 Euro liegt und sie damit Anspruch auf Sozial- und Transferleistungen erwerben?

b)      Wann hat die Verwaltung diese Rechtsauffassung letztmalig einer Grundsatzprüfung unterzogen – und wird die Einrichtung des Europacenters zum Anlass genommen, diese Praxis im Vergleich mit anderen Kommunen neu zu bewerten?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage.

 

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