Antrag: Finanzierung „Wildwasser Hagen e.V. Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt“

Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt leistet seit über 20 Jahren eine wichtige Arbeit in Hagen im Bereich Beratung, Prävention, Fortbildung und als Mädchentreff in der Trägerschaft des Wildwasser Hagen e.V. Die Arbeit und die vorhandene Expertise ist anerkannt und kann nicht so einfach auf eine städtische Beratungsstelle übertragen werden.
Darüber hinaus ist gerade die Unabhängigkeit dieser Fachstelle von großer Bedeutung. Wildwasser Hagen e.V. ist Mitglied im Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Hagen und wirkt außerordentlich kooperativ mit.
Fällt die Förderung durch die Stadt Hagen weg, ist die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt vom Verein nicht mehr zu tragen.
Kompensationsvorschlag:
Aus den Konnexitätsmitteln des Landeskinderschutzgesetzes wird u.a. das Projekt „Präsenz im Quartier“ mit etwa 260.000 Euro finanziert. Zu „Präsenz im Quartier“ gibt es einen Bericht, aus dem in der Januar-Sitzung des JHA mündlich durch Frau Simon berichtet wurde. Aus dem Bericht geht hervor, dass „Präsenz im Quartier“ rein gar nichts mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, schon gar nicht mit dem Thema Kinderschutz. Die Verwaltung sollte daher dringend prüfen, ob „Präsenz im Quartier“ aus Mitteln für die Integrationsarbeit finanziert werden kann und somit die Konnexitätsmittel für Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aktiviert werden können.
Wir stellen daher folgenden Antrag zur kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses:
Antrag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Zuschuss für den Verein Wildwasser e.V. wird in den Haushaltsjahren 2026/2027 weiterhin gewährleistet. Sollte, wie von der Verwaltung ausgeführt, eine Förderung innerhalb des Kinder- und Jugendförderplans nicht mehr möglich sein, wird eine Finanzierung aus den Konnexitätsmitteln des Landeskinderschutzgesetzes NRW oder alternativ aus anderen Mitteln sichergestellt.
2. Die Förderung umfasst Personalkosten (entsprechend 0,5 VZÄ) und Sachkosten in Höhe von 50.000 Euro für 2026. Für die Folgejahre ist eine Dynamisierung wie im Kinder- und Jugendförderplan vorzusehen.
3. Die Mittel werden entsprechend in den Haushalt 2026/2027 eingestellt.
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