Antrag: Konzept zum Schutz öffentlicher Kunstwerke vor Diebstahl und Vandalismus

Von Daniel George

Der jüngste Diebstahl der Bronzeskulptur „Brüderchen und Schwesterchen“ im Lennepark zeigt erneut, dass Kunstwerke im öffentlichen Raum zunehmend Ziel von Metalldieben werden. Bereits in den vergangenen Monaten wurden unter anderem die Pippi-Langstrumpf-Statue in Delstern sowie Teile der Grabstätte des ehemaligen Oberbürgermeisters August Prentzel entwendet. Auch das Kranichpaar im Lennepark war bereits Ziel eines Metalldiebstahls und musste aufwendig rekonstruiert werden.

Diese Entwicklung gefährdet nicht nur erhebliche materielle Werte, sondern vor allem das kulturelle Erbe der Stadt Hagen. Viele der Kunstwerke prägen seit Jahrzehnten das Stadtbild und besitzen eine hohe identitätsstiftende Bedeutung für die Bürgerschaft.

Leider bestehen bislang weder ein umfassendes Sicherungskonzept noch ein eigener Haushaltsansatz für Schäden an Kunstwerken im öffentlichen Raum. Angesichts der sich häufenden Diebstähle sollte die Verwaltung deshalb dringend prüfen, mit welchen technischen, organisatorischen und gegebenenfalls versicherungsrechtlichen Maßnahmen sich das Risiko künftig wirksam reduzieren lässt.

Der Antrag verpflichtet die Verwaltung ausdrücklich nicht zur sofortigen Umsetzung einzelner Maßnahmen, sondern zunächst zur Entwicklung einer fundierten Entscheidungsgrundlage für den Kulturausschuss. So können Nutzen, Kosten und Verhältnismäßigkeit der verschiedenen Optionen gegeneinander abgewogen und anschließend gezielt Maßnahmen für besonders schützenswerte Kunstwerke beschlossen werden.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kulturausschuss ein Konzept zum besseren Schutz von Kunstwerken im öffentlichen Raum vor Diebstahl und Vandalismus vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Kosten bewertet werden:

  1. technische Sicherungsmaßnahmen wie verdeckte Verankerungen, zusätzliche Fundament- und Befestigungssysteme, Manipulations- oder Erschütterungssensoren sowie GPS- oder andere Ortungstechnologien, soweit technisch möglich,
  2. die Möglichkeit einer dauerhaften Kennzeichnung oder Registrierung von Kunstwerken zur besseren Identifizierung nach einem Diebstahl,
  3. die Anfertigung hochwertiger Repliken für besonders gefährdete Standorte und die sichere Aufbewahrung der Originale in begründeten Einzelfällen,
  4. den Abschluss geeigneter Versicherungen oder alternative Möglichkeiten der finanziellen Absicherung besonders wertvoller Kunstwerke,
  5. die Erarbeitung eines regelmäßigen Kontroll- und Wartungskonzeptes für Kunstwerke im öffentlichen Raum.

Die Ergebnisse einschließlich einer Kostenschätzung und einer Prioritätenliste der zu schützenden Kunstwerke sind dem Kulturausschuss schnellstmöglich zur Beratung vorzulegen.

 

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