Anfrage: Konnexitätsmittel nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Nach der Kommunalwahl 2025 sind zahlreiche Mitglieder neu in den Jugendhilfeausschuss eingezogen. Für eine sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses ist es sinnvoll, einen Überblick über wesentliche Strukturen und Finanzierungsinstrumente der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten.
Dies betrifft zum einen die Konnexitätsmittel nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW und deren konkrete Verwendung in Hagen. Zum anderen nehmen die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII eine wichtige Funktion bei der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe sowie weiteren beteiligten Akteuren ein.
Eine zusammenfassende Darstellung schafft Transparenz über die bestehenden Strukturen und erleichtert insbesondere neuen Ausschussmitgliedern die weitere fachliche Arbeit.
Antrag
1. Konnexitätsmittel nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW
Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendhilfeausschuss über die der Stadt Hagen nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW gewährten Konnexitätsmittel zu berichten.
Dabei ist für die Jahre 2025, 2026 und 2027 jeweils darzustellen,
- in welcher Höhe der Stadt Hagen Mittel zugewiesen wurden bzw. voraussichtlich zugewiesen werden,
- für welche Aufgaben und Maßnahmen diese Mittel vorgesehen sind und
- wie die Mittel konkret verwendet wurden bzw. verwendet werden sollen.
2. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss einen Überblick über die in Hagen bestehenden Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII zu geben.
Für jede Arbeitsgemeinschaft soll insbesondere dargestellt werden,
- welche Aufgaben und inhaltlichen Schwerpunkte sie hat,
- welche Institutionen, Träger und sonstigen Akteure in ihr vertreten sind,
- wer den Vorsitz innehat und
- wer die Geschäftsführung bzw. organisatorische Koordination wahrnimmt.