Antrag: Förderung von Naturwildwiesen, Blühwiesen und Blühstreifen auf städtischen Grünflächen in Hagen

Bestehende Ansätze aufgreifen und systematisch weiterentwickeln
In Hagen bestehen bereits unterschiedliche Ansätze zur naturnahen und insektenfreundlichen Gestaltung von Grünflächen. Auch in bestehenden städtischen Konzepten finden sich entsprechende Zielsetzungen. So werden beispielsweise im integrierten Stadtentwicklungskonzept HAGENplant 2035 Pflanzbeete und Blühstreifen als mögliche Maßnahmen berücksichtigt.
Auch die Hagener Politik hat sich bereits mit der extensiveren Bewirtschaftung bestimmter Flächen beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Friedhofsbedarfsplanung wurde 2024 unter Beteiligung von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP vorgeschlagen, künftige Randzonen von Friedhöfen naturnah, insektenfreundlich und pflegearm zu gestalten. Dabei wurden sowohl die Förderung der lokalen Biodiversität als auch mögliche Einsparungen beim Pflegeaufwand als Vorteile benannt.
Diese vorhandenen Ansätze sollten nun aufgegriffen, zusammengeführt und auf weitere geeignete städtische Grünflächen übertragen werden. Ziel ist ausdrücklich nicht, bestehende Maßnahmen neu zu erfinden, sondern aus einzelnen Projekten und Ansätzen eine systematische Strategie für das gesamte Stadtgebiet zu entwickeln.
Insektenschutz als ökologische Notwendigkeit
Der Rückgang der Insektenpopulation stellt eine erhebliche ökologische Herausforderung dar. Die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege empfiehlt in ihrer Publikation zur insektenfreundlichen Mahd ausdrücklich Staffelmahd, reduzierte Schnitthäufigkeit und mosaikartige Bewirtschaftung mit Rückzugsflächen. Dadurch können Reproduktionszyklen von Insekten besser berücksichtigt und Nahrungs- und Lebensräume erhalten werden.
Städtische Grünflächen bieten hierfür erhebliches Potenzial. Dabei geht es nicht darum, sämtliche Rasen- oder Parkflächen in Wildwiesen umzuwandeln. Vielmehr sollen gezielt solche Flächen oder Teilflächen identifiziert werden, bei denen eine extensivere Bewirtschaftung ökologisch sinnvoll ist und bestehende Nutzungen nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Regionale Herkunft der Pflanzen
Von besonderer Bedeutung ist die Auswahl der verwendeten Pflanzen. Gebietsheimische Pflanzenarten bieten regelmäßig einen höheren ökologischen Nutzen als beliebige handelsübliche Blühmischungen. Zahlreiche Insektenarten sind auf bestimmte heimische Wirtspflanzen angewiesen. Dies gilt sowohl für Raupen und Falter als auch für spezialisierte Wildbienenarten.
Bei Neuansaaten sollte deshalb auf gebietsheimisches und für den jeweiligen Standort geeignetes Saatgut zurückgegriffen werden. Entscheidend ist nicht allein eine optisch attraktive Blüte, sondern die Schaffung tatsächlich geeigneter Lebens- und Nahrungsräume für heimische Arten.
Kleinstflächen als zusätzliches Potenzial
Neben größeren Park- und Grünanlagen bieten gerade kleine städtische Flächen bislang häufig ungenutztes Potenzial. Verkehrsinseln, Straßenbegleitgrün, Restflächen an öffentlichen Gebäuden oder Randbereiche größerer Rasenflächen können in ihrer Summe einen Beitrag zur Vernetzung von Lebensräumen leisten.
Blühstreifen ermöglichen zudem eine Kombination unterschiedlicher Nutzungen. Eine Parkanlage muss beispielsweise nicht vollständig zur Wildwiese werden. Schon einzelne extensiv bewirtschaftete Randbereiche oder Blühstreifen können zusätzliche Lebensräume schaffen, während zentrale Rasenflächen weiterhin als Spiel-, Aufenthalts- oder Liegewiesen genutzt werden können.
Ökologie und Wirtschaftlichkeit verbinden
Eine extensive Grünflächenpflege kann nicht nur ökologische Vorteile bieten, sondern auch den Pflegeaufwand reduzieren. Flächen, die bislang während der Vegetationsperiode mehrfach gemäht werden, können bei entsprechender Eignung mit deutlich weniger Mahddurchgängen bewirtschaftet werden.
Gerade angesichts begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen sollte deshalb geprüft werden, wo sich ökologische Aufwertung und eine Entlastung des städtischen Grünflächenmanagements miteinander verbinden lassen. Die bereits im Zusammenhang mit den Hagener Friedhöfen diskutierte Verbindung von naturnaher, insektenfreundlicher und pflegearmer Gestaltung zeigt, dass dieser Ansatz auch in Hagen grundsätzlich bereits verfolgt wird.
Dabei ist ausdrücklich eine differenzierte Betrachtung erforderlich: Nicht jede Grünfläche eignet sich für eine extensive Bewirtschaftung, und auch eine Wild- oder Blühwiese benötigt fachgerechte Pflege. Das Konzept soll deshalb geeignete Flächen identifizieren und zugleich das tatsächliche Einsparpotenzial für die Stadt bzw. den Wirtschaftsbetrieb Hagen darstellen.
Vom Einzelprojekt zum gesamtstädtischen Ansatz
Hagen verfügt bereits über einzelne Projekte, Planungen und Flächen, die dem Ziel einer größeren biologischen Vielfalt dienen. Was bislang fehlt, ist eine systematische Betrachtung der städtischen Grünflächen unter der Fragestellung, welche Flächen sich zusätzlich für Naturwildwiesen, Blühwiesen, Blühstreifen oder eine extensivere Bewirtschaftung eignen.
Mit einer Bestandsaufnahme und einem gesamtstädtischen Umsetzungskonzept können bestehende Erfahrungen genutzt, geeignete zusätzliche Flächen identifiziert und Maßnahmen nach ökologischem Nutzen, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit priorisiert werden. Auf diese Weise kann Hagen den Schutz der biologischen Vielfalt mit einem modernen und ressourcenschonenden Grünflächenmanagement verbinden.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Ausweitung von Naturwildwiesen, Blühwiesen und Blühstreifen in Parks und auf sonstigen geeigneten städtischen Grünflächen in Hagen zu erarbeiten und schrittweise umzusetzen.
Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
1. Die Verwaltung erfasst zunächst die bereits vorhandenen Naturwildwiesen, Blühwiesen, Blühstreifen und sonstigen extensiv oder insektenfreundlich bewirtschafteten städtischen Grünflächen sowie bereits bestehende Planungen und Projekte.
2. Bei der Neu- oder Umgestaltung geeigneter städtischer Grünflächen soll grundsätzlich geprüft werden, ob Naturwildwiesen, Blühwiesen oder Blühstreifen angelegt werden können. Soweit dies sinnvoll und mit der vorgesehenen Nutzung der Fläche vereinbar ist, sollen entsprechende Maßnahmen bereits bei der Planung und Ausschreibung berücksichtigt werden.
3. Für bestehende Parks, parkähnliche Anlagen und sonstige geeignete städtische Grünflächen soll eine Umsetzungsstrategie zur schrittweisen Umstellung geeigneter Teilflächen auf Naturwildwiesen oder Blühwiesen entwickelt werden.
4. Die Verwaltung soll systematisch geeignete städtische Kleinst- und Restflächen identifizieren, die sich für eine extensive Blüh- oder Wildwiesenbewirtschaftung eignen. Dabei sollen insbesondere Verkehrsinseln, Straßenbegleitgrün, Restflächen sowie geeignete Flächen an öffentlichen Gebäuden berücksichtigt werden.
5. Blühstreifen sollen auch als Ergänzung zu bestehenden Nutzungen von Grünflächen berücksichtigt werden. So können beispielsweise schmale Blühstreifen zwischen Gehwegen und regulären Rasenflächen in Parkanlagen angelegt werden, ohne die bisherige Nutzung der übrigen Flächen als Spiel-, Aufenthalts- oder Liegewiese einzuschränken.
6. Bei der Neuanlage von Naturwildwiesen, Blühwiesen und Blühstreifen soll grundsätzlich gebietsheimisches, regionales und für den jeweiligen Standort geeignetes Saatgut verwendet werden. Dadurch soll ein möglichst hoher ökologischer Mehrwert insbesondere für heimische Raupen, Falter, Wildbienen und Schwebfliegen erreicht werden.
7. Für geeignete Flächen sollen angepasste Mahdrhythmen mit einer reduzierten Schnitthäufigkeit sowie einer gestaffelten oder mosaikartigen Mahd geprüft und, soweit sinnvoll, umgesetzt werden. Dabei sollen zeitweise oder dauerhaft ungemähte Rückzugsbereiche berücksichtigt werden, soweit dies mit der jeweiligen Nutzung, der Verkehrssicherung und sonstigen Anforderungen vereinbar ist.
8. Im Rahmen des Konzeptes soll untersucht und dargestellt werden, inwieweit eine extensive Bewirtschaftung geeigneter Flächen gegenüber der bisherigen Pflege den Personal-, Maschinen- und sonstigen Pflegeaufwand reduzieren kann. Dabei sollen sowohl mögliche Einsparungen als auch gegebenenfalls entstehende zusätzliche Aufwendungen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung legt dem Umweltausschuss bis zur ersten Sitzung des Umweltausschusses im Jahr 2027 ein entsprechendes Umsetzungskonzept einschließlich der Bestandsaufnahme, einer Liste geeigneter Flächen und einer Einschätzung der Auswirkungen auf den Pflegeaufwand zur Beratung vor.
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