Anfrage: Digitale Endgeräte an Hagener Schulen – Ausstattungsstand, IT-Support und langfristige Ersatzbeschaffung

Die Digitalisierung des Schulunterrichts hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere während der Corona-Pandemie wurden durch verschiedene Förderprogramme von Bund und Land umfangreiche Mittel zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. Auch die Stadt Hagen hat in diesem Zusammenhang in die digitale Ausstattung ihrer Schulen investiert.
Die seinerzeit beschafften Geräte erreichen inzwischen teilweise ein Alter, in dem technische Defekte, nachlassende Leistungsfähigkeit und das Auslaufen von Software- und Sicherheitsupdates zunehmend relevant werden. Gleichzeitig ist die Nutzung digitaler Lernmittel an vielen Schulen inzwischen fester Bestandteil des Unterrichts.
Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur die Frage, in welchem Umfang die Hagener Schülerinnen und Schüler aktuell mit geeigneten digitalen Endgeräten ausgestattet sind, sondern insbesondere auch, wie die dauerhafte Verfügbarkeit dieser Geräte sichergestellt werden kann.
Dabei müssen sowohl die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler als auch eine verlässliche technische Betreuung gewährleistet sein. Die Nutzung digitaler Lernmittel darf weder von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen noch zu einer unverhältnismäßigen zusätzlichen Belastung der Lehrkräfte durch technische Supportaufgaben führen.
Besondere Bedeutung kommt zudem der langfristigen Finanzierung zu. Während die erstmalige Beschaffung zahlreicher Geräte durch zeitlich begrenzte Förderprogramme ermöglicht wurde, entstehen durch Wartung, Softwarelizenzen und regelmäßige Ersatzbeschaffungen dauerhafte Folgekosten für den Schulträger.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist daher eine vorausschauende und wirtschaftlich tragfähige Planung erforderlich, um die bereits getätigten Investitionen dauerhaft zu sichern und eine verlässliche digitale Ausstattung der Hagener Schulen auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten.
Die Anfrage soll einen aktuellen Überblick über den Ausstattungsstand, die bestehenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen sowie den zukünftigen Investitions- und Finanzierungsbedarf ermöglichen.
Anfrage
1. Aktueller Ausstattungsstand
a) Wie viele Tablets bzw. vergleichbare mobile digitale Endgeräte stehen den Schülerinnen und Schülern an den Hagener Schulen derzeit zur Verfügung? Wie hoch ist die Versorgungsquote im Verhältnis zur jeweiligen Schülerzahl?
b) Wie verteilen sich die Geräte auf die Schulformen und auf die einzelnen Schulen? Dabei soll möglichst zwischen dauerhaft persönlich zugewiesenen Geräten und gemeinschaftlich genutzten Leih- bzw. Poolgeräten unterschieden werden.
2. Sicherstellung der Teilhabe am digitalen Unterricht
a) Wie wird an Schulen, an denen keine vollständige Ausstattung mit digitalen Endgeräten besteht, sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern gleichberechtigt am digitalen Unterrichtsbestandteilen teilnehmen können?
b) Stehen hierfür ausreichend Leih- oder Ersatzgeräte zur Verfügung?
3. Nutzung privat beschaffter Geräte (BYOD)
a) In welchem Umfang werden privat beschaffte Tablets oder vergleichbare Endgeräte an Hagener Schulen im Unterricht eingesetzt?
b) Welche Regelungen bestehen hinsichtlich ihrer Einbindung in die schulische IT-Infrastruktur, der technischen Betreuung, der IT-Sicherheit sowie möglicher Haftungsfragen bei Schäden oder Defekten?
4. Nutzung privat beschaffter Geräte (BYOD)
a) Wie sind die Zuständigkeiten für die technische Betreuung, Wartung, Reparatur und Aktualisierung der schulischen Endgeräte zwischen Schulen, Stadtverwaltung und gegebenenfalls externen IT-Dienstleistern aktuell geregelt?
b) Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung, und wie wird sichergestellt, dass Lehrkräfte nicht übermäßig durch technische Supportaufgaben belastet werden?
5. Zustand und Nutzungsdauer der vorhandenen Geräte
a) Welche durchschnittliche Nutzungsdauer ist für die überwiegend während der Coronazeit beschafften Geräte angesetzt?
b) Wie viele Geräte sind bereits technisch veraltet, defekt oder aufgrund fehlender Betriebssystem- bzw. Sicherheitsupdates nur noch eingeschränkt oder nicht mehr für den Unterricht nutzbar?
c) Gab es in der Zwischenzeit eine nennenswerte Nachbeschaffung von Geräten?
6. Ersatzbeschaffung und langfristige Finanzierung
a) Welche Planungen bestehen seitens der Verwaltung, um die langfristige Versorgung der Hagener Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auch nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer der derzeit vorhandenen Geräte sicherzustellen?
b) Existiert hierfür ein konkretes Konzept zur regelmäßigen Ersatzbeschaffung, beispielsweise im Rahmen der städtischen Medienentwicklungsplanung?
c) Mit welchem Ersatzbeschaffungsbedarf und welchen voraussichtlichen Kosten rechnet die Verwaltung für die Jahre 2027 bis 2031? Welche Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen und inwieweit wird mit Fördermitteln von Bund oder Land gerechnet?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage.
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